Betreff
Vereinbarung zur Aufnahme von Schülern in das Gymnasium Stephaneum
Vorlage
VII/0130/20
Art
Beschlussvorlage

Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 hat die Stadt Aschersleben die Schulträgerschaft für das Gymnasium Stephaneum gem. § 65 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG) übernommen. Damit ist die Stadt für die in Aschersleben wohnenden Schüler zuständiger Schulträger. Das Gymnasium Stephaneum wird jedoch auch von Schülern aus dem Zuständigkeitsbereich des Salzlandkreises besucht. Aus diesem Grund war zwischen der Stadt Aschersleben und dem Salzlandkreis eine Vereinbarung gem. § 66 SchulG abzuschließen. Diese Vereinbarung muss mit den Zielen der Schulentwicklungsplanung vereinbar sein und bedarf der Zustimmung der Schulbehörde (§ 66, Abs.3 SchulG). Deshalb war die Laufzeit der Vereinbarung an den Zeitraum der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung gekoppelt. Dieser Zeitraum endet gem. der aktuell gültigen Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (SEPl-VO) zum 31. Juli 2020. Um die Aufnahme der Schüler auch weiterhin zu sichern, soll die beigefügte Vereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung der Schulbehörde mit Wirkung ab dem 01. August 2020 abgeschlossen werden.   

 

Mit dem Harzkreis ist 2014 eine inhaltsgleiche Vereinbarung abgeschlossen worden, die im Wesentlichen die Aufnahme von Schülern aus der Stadt Falkenstein zum Inhalt hat. Auch diese Vereinbarung ist auf den Zeitraum der Schulentwicklungsplanung festgelegt und demzufolge fortzuschreiben.  

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Vereinbarung mit dem Salzlandkreis

Anlage 2 Vereinbarung mit dem Harzkreis


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt mit dem Salzlandkreis die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung zur Aufnahme von Schülern aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Schulträgers gem. § 66 Schulgesetz abzuschließen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt mit dem Harzkreis über die unveränderte Fortsetzung der Vereinbarung zur Aufnahme von Schülern aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Schulträgers gem. § 66 Schulgesetz zu verhandeln (Anlage 2).

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Schütze