Aufgrund des
Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den
Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der
Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf
Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde
der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “Göken Pollak und
Partner Treuhandgesellschaft mbH“ Bremen, Zweigniederlassung Potsdam. Diese
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 20. September
2019 der mit Hinweisen versehene Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die
Hinweise bezogen sich auf die Aktualisierung verschiedener Regelungen des
Gesellschaftsvertrages. (s. Seite 7 des Prüfberichtes)
In der
Aufsichtsratssitzung am 11. Dezember 2019 wurde der Jahresabschluss ausführlich
beraten.
Das
Geschäftsjahr begann mit dem eigenen Betrieb des Imbisses auf den Spielplatz
zum Saisonstart zu Ostern bereits im März. Die Saison verlief größtenteils
recht positiv. Die Umstellung auf Erhebung eines Eintrittspreises im Jahr 2017
wurde akzeptiert. Das Abenteuerland verbuchte 2018 eine Steigerung zu 2017 mit
ca. 2.200 Besuchern. (39.000 Besucher_2017 ; 41.200 Besucher_2018). Die
Netto-Einnahmen am Spielplatz stiegen von 75 Tsd. EUR _ 2017 auf 80 Tsd. EUR _
2018. Der erstmalig durch die Seeland GmbH betriebene Imbiss erwirtschaftete
einen Netto-Umsatz von T€ 89.
Infolge der
fortschreitenden Sanierungsarbeiten wurde im November 2018 durch die LMBV, das
LAGB und das Wirtschaftsministerium eine mögliche Teilöffnung für das 2.
Halbjahr 2019 genannt. Aufgrund dessen haben die Planungsvorbereitungen für
eine Teilöffnung bereits begonnen. Die Teilöffnung ist tatsächlich zum 13. Juli
2019 erfolgt und ermöglicht vorerst in eingeschränktem Umfang die touristische
Nutzung des Concordia Sees.
Folgende
Arbeiten und Projekte wurden durch die Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung
mbH im Jahr 2018 zur Verbesserung des touristischen Angebotes durchgeführt:
·
Ausbau der Infrastruktur des Spielplatzes (Erschließung
Strom Wasser, Abwasser) zur
Betreibung der
Eintrittskasse und des Imbisses,
·
Betreibung des Imbisses auf dem Spielplatz in Eigenregie
zur Umsatzsteigerung
·
Durchführung von Veranstaltungen als Eventagentur für
Unternehmen und Institutionen
·
Bewerbung der touristischen Region auf Veranstaltungen
(z.B. Sachsen-Anhalt Tag),
·
Betreibung des Fahrradrast- und Informationsstützpunktes
(FRISP) als ServicesteIle am Europaradweg R1 mit personeller Betreuung,
·
Ausbesserungen an Spielgeräten auf dem
Abenteuerspielplatz,
·
Einweihung neuer Spielgeräte ( 7 Zwerge u.a.),
·
Durchführung von Veranstaltungen: Saisoneröffnung
Abenteuerspielplatz, MZ-Ferientag,
Zum
Geschäftsjahr 2018:
Das
Geschäftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss von 38.213,75 EUR ab.
(im Vorjahr Jahresüberschuss von ca. 14,8 Tsd. EUR). Die Bilanzsumme
verminderte sich um ca. 16 Tsd. EUR und betrug zum 31.12.2018 ca. 1,52 Mio.
EUR.
Das in der
Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich durch den
Jahresüberschuss auf 886 Tsd. EUR und ist mit 58,4 % (Anteil an der
Bilanzsumme) als gut einzuschätzen.
Die Umsatzerlöse
sind im Vergleich zum Vorjahr um 108 Tsd. EUR auf 231 Tsd. EUR gestiegen.
Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf den erstmaligen Betrieb des
Imbisses in Eigenregie der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH mit
Umsatzerlösen in Höhe von 89 Tsd. EUR. Die Erlöse aus Eintrittsgebühren für den
Abenteuerspielplatz sind durch höhere Besucherzahlen um 5 Tsd. EUR auf 80 Tsd.
EUR im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Einnahmen aus der Verpachtung von
Grundstücken liegen mit 15 Tsd. EUR in etwa auf Vorjahresniveau (Vj. 14 Tsd.
EUR).
Die Zuschüsse
der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 270.390,- EUR. Davon
hat die Stadt Aschersleben 2018 einen anteiligen Betrag von 15.258,- EUR
geleistet.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße
gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die den
Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen darauf
hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der
Gesellschafter sichergestellt werden kann.
Letztlich sind
aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung
die Entlastung für 2018 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF – Datei im
Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes 2018 der Seeland
Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem Hinweis versehene
Bestätigungsvermerk des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Seeland
Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.
- Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2018 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das
Geschäftsjahr 2018 zu entlasten und
c) dafür zu
stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 38.213,75 EUR auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.5315000 15.258
EUR Zuschuss 2018 |
||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||