Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2018 der "Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH"
Vorlage
VII/0118/20
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “Göken Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ Bremen, Zweigniederlassung Potsdam. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 20. September 2019 der mit Hinweisen versehene Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die Hinweise bezogen sich auf die Aktualisierung verschiedener Regelungen des Gesellschaftsvertrages. (s. Seite 7 des Prüfberichtes)

 

In der Aufsichtsratssitzung am 11. Dezember 2019 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten.

 

Das Geschäftsjahr begann mit dem eigenen Betrieb des Imbisses auf den Spielplatz zum Saisonstart zu Ostern bereits im März. Die Saison verlief größtenteils recht positiv. Die Umstellung auf Erhebung eines Eintrittspreises im Jahr 2017 wurde akzeptiert. Das Abenteuerland verbuchte 2018 eine Steigerung zu 2017 mit ca. 2.200 Besuchern. (39.000 Besucher_2017 ; 41.200 Besucher_2018). Die Netto-Einnahmen am Spielplatz stiegen von 75 Tsd. EUR _ 2017 auf 80 Tsd. EUR _ 2018. Der erstmalig durch die Seeland GmbH betriebene Imbiss erwirtschaftete einen Netto-Umsatz von T€ 89.

 

Infolge der fortschreitenden Sanierungsarbeiten wurde im November 2018 durch die LMBV, das LAGB und das Wirtschaftsministerium eine mögliche Teilöffnung für das 2. Halbjahr 2019 genannt. Aufgrund dessen haben die Planungsvorbereitungen für eine Teilöffnung bereits begonnen. Die Teilöffnung ist tatsächlich zum 13. Juli 2019 erfolgt und ermöglicht vorerst in eingeschränktem Umfang die touristische Nutzung des Concordia Sees.

 

 

Folgende Arbeiten und Projekte wurden durch die Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH im Jahr 2018 zur Verbesserung des touristischen Angebotes durchgeführt:

 

·        Ausbau der Infrastruktur des Spielplatzes (Erschließung Strom Wasser, Abwasser) zur

Betreibung der Eintrittskasse und des Imbisses,

·        Betreibung des Imbisses auf dem Spielplatz in Eigenregie zur Umsatzsteigerung

·        Durchführung von Veranstaltungen als Eventagentur für Unternehmen und Institutionen

·        Bewerbung der touristischen Region auf Veranstaltungen (z.B. Sachsen-Anhalt Tag),

·        Betreibung des Fahrradrast- und Informationsstützpunktes (FRISP) als ServicesteIle am Europaradweg R1 mit personeller Betreuung,

·        Ausbesserungen an Spielgeräten auf dem Abenteuerspielplatz,

·        Einweihung neuer Spielgeräte ( 7 Zwerge u.a.),

·        Durchführung von Veranstaltungen: Saisoneröffnung Abenteuerspielplatz, MZ-Ferientag,

 

Zum Geschäftsjahr 2018:

 

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss von 38.213,75 EUR ab. (im Vorjahr Jahresüberschuss von ca. 14,8 Tsd. EUR). Die Bilanzsumme verminderte sich um ca. 16 Tsd. EUR und betrug zum 31.12.2018 ca. 1,52 Mio. EUR.

 

Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich durch den Jahresüberschuss auf 886 Tsd. EUR und ist mit 58,4 % (Anteil an der Bilanzsumme) als gut einzuschätzen.

 

Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 108 Tsd. EUR auf 231 Tsd. EUR gestiegen. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf den erstmaligen Betrieb des Imbisses in Eigenregie der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH mit Umsatzerlösen in Höhe von 89 Tsd. EUR. Die Erlöse aus Eintrittsgebühren für den Abenteuerspielplatz sind durch höhere Besucherzahlen um 5 Tsd. EUR auf 80 Tsd. EUR im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Einnahmen aus der Verpachtung von Grundstücken liegen mit 15 Tsd. EUR in etwa auf Vorjahresniveau (Vj. 14 Tsd. EUR).

 

Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 270.390,- EUR. Davon hat die Stadt Aschersleben 2018 einen anteiligen Betrag von 15.258,- EUR geleistet.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.

 

Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2018 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberichtes 2018 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem Hinweis versehene Bestätigungsvermerk des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)      den Jahresabschluss zum 31.12.2018 festzustellen,

 

b)      den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das Geschäftsjahr 2018 zu entlasten und

 

c)      dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 38.213,75 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.5315000

15.258 EUR Zuschuss 2018

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: