Der
Stadtrat gibt sich mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung zur
Regelung der inneren Angelegenheiten. Dies regelt § 59
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz
– KVG LSA).
Der
neu gewählte Stadtrat hat sich in seiner konstituierenden Sitzung am 02.07.2019
eine neue Geschäftsordnung gegeben. Um eine Kontinuität in den inneren
Angelegenheiten des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu gewährleisten wurde die
bisherige Geschäftsordnung mit Änderungen zu Einwohnerfragestunde,
Niederschriften der Sitzungen und Einsichtnahme in Niederschriften übernommen.
Den Änderungen lagen erforderliche Anpassungen durch das KVG LSA zu Grunde.
Diese
Geschäftsordnung wurde der Kommunalaufsicht angezeigt. Mit Schreiben vom
24.09.2019 gab es von Seiten der Kommunalaufsicht Empfehlungen und Hinweise zur
Geschäftsordnung, die in die neue Geschäftsordnung eingearbeitet wurden. Es
handelt sich dabei um folgende Regelungen in der Geschäftsordnung:
- § 6 Abs. 5 – Anpassung der
Einwohnerfragestunde an die Datenschutz-Grundverordnung,
- § 8 Abs. 1 und 2 – nach § 43 Abs.
3 Satz 3 KVG LSA Regelung der „Anfragen“ in der Hauptsatzung sowie
Anpassung des § 8 „Unterrichtung“,
- § 9 Abs. 7 – Korrektur der
Verweisungen sowie
- § 11 Abs. 1 – Ergänzung „Antrag
auf namentliche Abstimmung“ und
- § 26 – Korrektur des Datums der
außer Kraft getretenen Geschäftsordnung.
Weiter
war die Geschäftsordnung Gegenstand der Sitzung der Stadtratsvorsitzenden und
der Fraktionsvorsitzenden vom 28. 10. 2019. Hier wurde festgelegt, dass
Angelegenheiten der Tagesordnung künftig Gegenstand der Einwohnerfragestunde
sein können. Dies erfordert eine Anpassung von § 6 Abs. 3 Satz 3 der
Geschäftsordnung.
Nicht
zuletzt wurde die Geschäftsordnung einer erneuten verwaltungsinternen Prüfung
unterzogen. Insoweit gab es Anpassungen zu folgenden Regelungen der
Geschäftsordnung:
- § 1 Abs. 1 und 6 – Erweiterung
der Regelung auf Grund der Einführung der digitalen Ratsarbeit sowie
Erarbeitung einer „Richtlinie über die digitale Ratsarbeit des Stadtrates“
als Anlage zur Geschäftsordnung.
Um
Berufstätigen auch weiterhin die Teilnahme an der Einwohnerfragestunde zu
ermöglichen, verbleibt es bei den bisherigen Regelungen zum Zeitpunkt der
Einwohnerfragestunde (in der Regel 18:30 Uhr).
Den
Stadträten wird neben der zu beschließenden 1. Änderung der Geschäftsordnung
für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse (Anlage 1)
zusätzlich eine Geschäftsordnung als Anlage übergeben, welche die vorgesehenen
Änderungen farbig markiert enthält (Anlage 2 – Lesefassung).
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Oberbürgermeister
Anlagen
Anlage 1 –1.
Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben
und seine Ausschüsse
Anlage 2
- Lesefassung der Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die in der Anlage 1 beigefügte 1. Änderung der Geschäftsordnung für den
Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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