Betreff
Ernennung Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Mehringen
Vorlage
VII/0071/19
Aktenzeichen
DIII-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

 

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung der Kameraden Martin Bork und Marcus Trimpert unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufungen des bisherigen Ortswehrleiters Kamerad Axel Trimpert und des stellv. Ortswehrleiters Bernd Schewe am 30.06.2019 ausgelaufen sind.

 

Nach erfolgter Wahl wurden die Kameraden Martin Bork und Marcus Trimpert in ihren Funktionen als Ortswehrleiter bzw. stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Mehringen durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt. Seit dem 01.07.2019 üben die Kameraden Martin Bork und Marcus Trimpert diese Funktionen im Rahmen der Beauftragung aus.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung der Kameraden Martin Bork und Marcus Trimpert aus fachlicher Sicht bereits im Schreiben vom 12.02.2019 vorbehaltlich des noch zu erbringenden Nachweises zur erfolgreichen Teilnahme an dem Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr" zugestimmt.

 

Diesen Lehrgang haben die Kameraden Martin Bork und Marcus Trimpert im Zeitraum vom 19.08. - 23.08.2019 erfolgreich absolviert, so dass nun die Berufungen in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren erfolgen können.

 

 


 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Martin Bork, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden Marcus Trimpert, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Mehringen mit Wirkung ab  27.11.2019 für die Dauer von 6 Jahren.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: