1. Am
03. Mai 2019 hat Herr Andreas Knoche der Grundschule Pfeilergraben eine
elektrische Leinwand als Sachspende im Wert von 1.400 Euro überlassen.
Die elektrische Leinwand wird in der Sport- und Veranstaltungshalle der
Grundschule verwendet.
2. Der
Wirtschaftsclub Aschersleben e.V. hat der Stadt Aschersleben am 05.06.2019
einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro überwiesen. Mit diesem Geld soll das
Sommeratelier 2019 unterstützt werden.
3.
Ramdohr’s milde Stiftung beabsichtigt der Stadt Aschersleben einen Betrag in
Höhe von
1.844,00 Euro zu überweisen. Mit dem Geld
soll eine Outdoor-Tischtennisplatte für die
Jugendfreizeiteinrichtung Wassertormühle
beschafft werden, welche für die öffentliche
Jugendhilfe sowie für die Schüler des
Stephaneums zu den Öffnungszeiten der
Jugendfreizeiteinrichtung genutzt wird.
Mit dem Inkrafttreten des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014
regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung
einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach
§ 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen
ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung
entscheidet die Vertretung.
Abweichend hierzu kann die Vertretung
die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen
auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.
Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung
der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über
die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht
übersteigt.
Die nach der Rechtsprechung zu § 331
StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung
in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar.
Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen
an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot)
mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
1. Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Sachspende von Herrn Andreas
Knoche im Wert von 1.400 Euro die Grundschule Pfeilergraben.
2. Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende vom Wirtschaftsclub Aschersleben
e.V. in Höhe von 2.500 Euro zur Unterstützung des Sommerateliers 2019.
3. Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende von
Ramdohr’s
milde Stiftung in Höhe von 1.844,00 Euro
für die JFE Wassertormühle.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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