Betreff
Entscheidung über Spendenannahmen für die Grundschule Pfeilergraben, Sommeratelier und JFE Wassertormühle
Vorlage
VII/0034/19
Aktenzeichen
D I/schnw-au
Art
Beschlussvorlage

1. Am 03. Mai 2019 hat Herr Andreas Knoche der Grundschule Pfeilergraben eine elektrische Leinwand als Sachspende im Wert  von 1.400 Euro überlassen. Die elektrische Leinwand wird in der Sport- und Veranstaltungshalle der Grundschule verwendet.

 

2. Der Wirtschaftsclub Aschersleben e.V. hat der Stadt Aschersleben am 05.06.2019 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro überwiesen. Mit diesem Geld soll das Sommeratelier 2019 unterstützt werden.

3. Ramdohr’s milde Stiftung beabsichtigt der Stadt Aschersleben einen Betrag in Höhe von

    1.844,00 Euro zu überweisen. Mit dem Geld soll eine Outdoor-Tischtennisplatte für die

    Jugendfreizeiteinrichtung Wassertormühle beschafft werden, welche für die öffentliche

    Jugendhilfe sowie für die Schüler des Stephaneums zu den Öffnungszeiten der

    Jugendfreizeiteinrichtung genutzt wird.

 

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.

 

 

 

 


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Sachspende von Herrn Andreas Knoche im Wert von 1.400 Euro die Grundschule Pfeilergraben.

 

2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende vom Wirtschaftsclub Aschersleben e.V. in Höhe von 2.500 Euro zur Unterstützung des Sommerateliers 2019.

 

3. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende von Ramdohr’s

    milde Stiftung in Höhe von 1.844,00 Euro für die JFE Wassertormühle.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: