Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0663/19
Aktenzeichen
DIII-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Mit der Inbetriebnahme der neuen Obdachlosenunterkunft in der Güstener Straße 11 zum 01.04.2019 änderten sich auch die kostenbezogenen Rahmenbedingungen zum Betrieb dieser öffentlichen Einrichtung der Stadt Aschersleben. Folglich war die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Aschersleben zu überarbeiten und die darin enthaltenen Gebühren neu zu kalkulieren.

 

Die Firma Allevo Kommunalberatung GmbH wurde mit der Kalkulation der Benutzungsgebühren zur neuen Obdachlosenunterkunft beauftragt und hat dazu die der Vorlage beigefügte Gebührenkalkulation erstellt. Die sich daraus ergebende Benutzungsgebühr ist Bestandteil der neuen Benutzungsgebührensatzung.

 

Durch die vorliegende Satzung wird die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Aschersleben vom 19.07.2006 ersetzt.

 

 


 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft

                  der Stadt Aschersleben (Benutzungsgebührensatzung Obdachlosenunterkunft)

Anlage 2 -  Kalkulation der Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose für den Zeitraum 01.07.2019 –

                  30.06.2022 der Fa. Allevo Kommunalberatung GmbH

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Aschersleben.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

3.1.5.40/4321000   1.000,00 €

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: