Betreff
Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Benutzungssatzung)
Vorlage
VI/0659/19
Aktenzeichen
21-36.00.01.02
Art
Beschlussvorlage

Am 13. Dezember 2018 hat der Landtag die 5. Änderung des Kinderförderungsgesetzes beschlossen. Davon ist der Teil, mit dem die Eltern entlastet werden (Geschwisterermäßigung), bereits zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten.

 

Zum 01. August 2019 treten weitere Änderungen in Kraft. Neben der Stärkung der Elternrechte, der Verbesserung des Mindestpersonalschlüssels durch Einrechnung von 10 krankheitsbedingten Ausfalltagen und der Finanzierung von 100 pädagogischen Fachkräften für Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen durch das Land, machen die nachstehenden Änderungen eine  Überarbeitung der Benutzungssatzung erforderlich:

a)    Der gegen den Salzlandkreis als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtete erweiterte Ganztagsanspruch (§ 3 Abs. 4 KiFöG) reduziert sind von 10 auf 8 Stunden, sofern im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit bestehen.

b)    Die Staffelung des Betreuungsstunden insbesondere für den Hort ist konkreter gefasst.

c)    Die Eltern haben nur noch Kosten für Lebensmittel, Zubereitung und Lieferung der Speisen und Getränke zu bezahlen.

 

Daneben sind aus rechtlich formalen Gründen, Hinweisen der Kommunalaufsicht, aber auch aus praktikablen Erwägungen heraus Änderungen an der aktuell gültigen Satzung notwendig. Aufgrund des Umfangs der Änderungen soll eine Neufassung der Benutzungssatzung beschlossen werden.   

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Benutzungssatzung)


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Benutzungssatzung).

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Schütze