Betreff
Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung
Vorlage
VI/0649/19
Aktenzeichen
EBA/jor-jae
Art
Beschlussvorlage

Begründung/Erläuterung:

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 ist es erforderlich geworden, die Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale öffentliche Abwasseranlage) entsprechend anzupassen.

 

Die neue Gesetzeslage enthält nunmehr die für die öffentlichen Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt maßgeblichen datenschutzrechtlichen Regelungen. Demzufolge ist in der vorgenannten Satzung die Datenverarbeitung von Dritten neu geregelt worden.

 

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Aufgabenerfüllung im Rahmen der ihm übertragenen rechtlichen Verpflichtung und öffentlichen Aufgaben (z.B. Erhebung von Gebühren).

 

Aus den oben genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 

 

 


 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale öffentliche Abwasserentsorgung.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle.

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: