Betreff
Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet Ernst-Toller-Straße" in Aschersleben
Vorlage
VI/0621/18
Aktenzeichen
61-28.20/fi
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat die im Aufstellungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden abschließend geprüft.

Die Stadt Aschersleben beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet Ernst-Toller-Straße" in Aschersleben in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt als Ortsgesetz.

Für die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 ist die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet Ernst-Toller-Straße" bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (textliche Festsetzungen), V+E-Plan und Begründung


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. In seiner Sitzung am 20.02.2019 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 "Mischgebiet Ernst-Toller-Straße" in Aschersleben, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B (textliche Festsetzungen) und den V+E-Plan in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
    Der Geltungsbereich hat eine Größe von 0,78 ha (7.837 m²).
  2. Die Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 wird gebilligt.
  3. Der Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 ist ortsüblich bekannt zu machen.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: