Das Land Sachsen-Anhalt hat am 04. Juni 2018 eine Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher
Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur) erlassen. Die Stadt Aschersleben ist
finanzschwache Kommune im Sinne dieser Richtlinie. Sie hat damit die
Möglichkeit in die Sanierung ihrer Schulinfrastruktur zu investieren und damit
stärker und schneller als bislang zu Verbesserungen zu kommen. Insgesamt stehen
der Stadt Aschersleben 1,95 Mio. EUR Fördermittel bei einer Förderquote von 90%
zur Verfügung. Grundlage für die Ermittlung des Betrages ist die Anzahl der
Schüler, die eine Schule in Trägerschaft der Stadt Aschersleben (Grundschule,
Gymnasium Stephaneum) oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen, da
die Stadt gem. § 65 Schulgesetz Träger dieser
Schulform ist.
Gem. Pkt. 4.9 der Richtlinie werden die Zuwendungen trägerneutral
gewährt. Die Kommune hat in eigener Verantwortung Kriterien zur Auswahl ihrer
Prioritätenentscheidung zu bestimmen. Die Auswahl und die zugrunde gelegten
Kriterien sind mit der ersten Antragstellung darzulegen.
Über die in der
Richtlinie benannte Wirtschaftlichkeit der Investition hinaus werden für die
Auswahl folgende Kriterien zugrunde gelegt:
a) Sanierungsrückstand
Inwieweit
ist die Bausubstanz des zu sanierenden Gebäudes/Gebäudeteiles gefährdet und
stellt damit eine Beeinträchtigung der Sicherheit dar
b) Modernisierungsrückstand
Widerspricht
der Grad der Modernisierung dem aktuellen Stand der Technik und wird die
Erfüllung der Anforderungen aus den jeweiligen Rahmenrichtlinien durch den
aktuellen Zustand erschwert
c) Notwendigkeit
der Investition
Ist
ohne die Investition ein lehrplangerechtes Unterrichten nicht möglich
d) Erreichbarkeit
von Alternativstandorten
Sind
Alternativstandorte nur mit erheblichen Einfluss auf die
Unterrichtsorganisation erreichbar
e) Erhaltene
Förderungen
Wie
groß ist der zeitliche Abstand zur letzten geförderten Investition im zu
sanierenden Gebäude/Gebäudeteil.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Bewertung der 3
Projekte nach den vorstehenden Kriterien. Der höchste Punktwert ist gleich
bedeutend mit der höchsten Priorität.
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Kriterium |
Grundschule Mehringen |
Grundschule Staßfurter
Höhe |
Gymnasium Stephaneum |
|
(10
= voll erfüllt, 0 = gar nicht erfüllt) |
Sporthalle |
Mensa |
Allgemein |
a) |
Sanierungsrückstand |
10 |
3 |
8 |
|
Inwieweit ist die Bausubstanz des zu sanierenden Gebäudes/Gebäudeteiles
gefährdet und stellt damit eine Beeinträchtigung der Sicherheit dar |
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b) |
Modernisierungsrückstand |
10 |
0 |
0 |
|
Widerspricht der Grad der Modernisierung dem aktuellen
Stand der Technik und wird die Erfüllung der Anforderungen aus den jeweiligen
Rahmenrichtlinien durch den aktuellen Zustand erschwert |
|||
c) |
Notwendigkeit der Investition |
10 |
7 |
0 |
|
Ist ohne die Investition ein lehrplangerechtes
Unterrichten nicht möglich bzw. werden
die Anforderungen an das Gebäude erfüllt |
|||
d) |
Erreichbarkeit von Alternativstandorten |
8 |
10 |
0 |
|
Sind Alternativstandorte nur mit erheblichen Einfluss auf die
Unterrichtsorganisation erreichbar |
|||
e) |
Letzte Investition/Förderung |
10 |
7 |
10 |
|
Wie groß ist der zeitliche Abstand zur letzten geförderten Investition
im zu sanierenden Gebäude/Gebäudeteil |
|||
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48 |
27 |
18 |
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt den Einsatz
der Mittel aus dem Programm „Gewährung von
Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“
STARK V 2. Kapitel nach folgenden Prioritäten zu vergeben:
Priorität
1: Grundschule Mehringen Sporthalle
Priorität 2: Grundschule
Staßfurter Höhe Mensa
Priorität 3: Gymnasium
Stephaneum
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
2.1.1.10/1041.7851388 |
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Buchungsstelle |
2.1.1.10/1043.7851388 |
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Buchungsstelle |
2.1.7.10/1024.7851388 |
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|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
2.1.1.10/1041.6811000 |
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|
|
Buchungsstelle |
2.1.1.10/1043.6811000 |
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|
|
Buchungsstelle |
2.1.7.10/1024.6811000 |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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|
Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
Herr
Schütze |
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