Den
Gesellschaftern obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Entscheidung über die
Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde
der Jahresabschluss der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum
31.12.2017 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG",
Zweigniederlassung Hannover. Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch
geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in
Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 26. April 2018 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt werden.
In der
Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlung am 09. August 2018 wurde
der Jahresabschluss bereits ausführlich beraten.
Das
Geschäftsjahr 2017 endete mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.877.743,22
Euro. Dieser hohe Jahresfehlbetrag resultiert hauptsächlich aus dem im Mai 2017
festgestellten Sanierungsstau.
Ein vom
Kreditgeber (DKB) beauftragtes Ingenieur-Büro hat eine Bauzustandsbesichtigung
aller Immobilien der VWG durchgeführt. Ziel dieser Untersuchung, die von der
DKB am 25.10.2017 der Gesellschaft zur Kenntnis gegeben wurde, war zum einen
die Feststellung des Instandhaltungs- und Sanierungsstaus an den Immobilien,
zum anderen die Bewertung der bisher durchgeführten Sanierungen auf
Schlüssigkeit und Sanierungsziele. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wird ein
Sanierungsstau ermittelt, welcher letztlich mit 5,82 Mio. EUR beziffert wird. Dieser
Betrag wurde als außerplanmäßige Abschreibungen in die Ertragswertberechnung
einbezogen und führte im Ergebnis zu dem oben genannten Jahresfehlbetrag der
Gewinn- und Verlustrechnung.
Das bilanziell
vorhandene Eigenkapital kann diesen Fehlbetrag nicht mehr vollständig decken.
Somit ergibt sich auf der Aktivseite ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag“ in Höhe von 3.841.216,45 EUR.
Nach früherer
Gesetzeslage wäre dieser Fakt der bilanziellen Überschuldung ein Insolvenzgrund
gewesen. Nach der aktuellen Rechtslage ist eine bilanzielle Überschuldung dann
kein Insolvenzgrund mehr, wenn es eine sogenannte „positive
Fortführungsprognose" für das Unternehmen gibt. Eine solche positive
Fortführungsprognose wird regelmäßig dann angenommen, wenn das Unternehmen
während des laufenden und nächsten Geschäftsjahres voraussichtlich nicht zahlungsunfähig
wird.
Es wird
eingeschätzt, dass nach gegenwärtiger Lage für die Gesellschaft für die Jahre
2018, 2019 und 2020 keine Insolvenzgefahr besteht.
Zum Stichtag
31.12.2017 werden ca. 448 Tsd. EUR liquide Mittel ausgewiesen, denen ca. 100
Tsd. EUR kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber stehen. Gleichwohl ergibt
sich aus dem ermittelten Sanierungsstau die Fragestellung, wie es mit der
Fortführung des Unternehmens weitergehen soll.
Ein kurzer Blick
zurück zum Jahresabschluss 2011. Hier wurde bereits für die VWG ein
Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 2,6 Mio. Euro ausgewiesen. Die Prüfer (DOMUS
AG) stellten bereits damals fest, dass mittelfristig eine Insolvenz der
Gesellschaft nicht auszuschließen ist, da die Finanzkraft des Unternehmens
nicht ausreicht, um sowohl die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen als auch
den erforderlichen Kapitaldienst für die Darlehen zu erbringen.
Um eine Insolvenz
abzuwenden wurde seinerzeit von der DOMUS AG ein Sanierungskonzept für die
Jahre 2012 – 2022 erarbeitet.
Der wesentliche
Inhalt des Sanierungskonzeptes war, ein Forderungsverzicht der Kreditgeber von
rund 7,3 Millionen Euro, was einem Kapitalverzicht der Gläubiger i. H. v. 39,1 %
entspricht. Aufgrund des Forderungsverzichtes von 7,278 Mio. EUR und der daraus
resultierenden Zinsersparnis in Höhe von 3,704 Mio. EUR sollten die
prognostizierten handelsrechtlichen Jahresergebnisse (Verluste) von insgesamt –
8,249 Mio. EUR (2012 - 2022) kompensiert werden.
Damit wurde die
Möglichkeit eröffnet, die Eigenkapitalausstattung zum Ende 2022 auf ca. 1,894
Mio. EUR zu stabilisieren. Insbesondere mögliche Risiken durch außerplanmäßiger
Abschreibungen aufgrund Wertminderung der Objekte könnten durch ein höheres
Eigenkapital abgefangen werden, so lautete die Einschätzung der DOMUS AG. Risiken
wurden jedoch nach wie vor beim Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf
gesehen.
Trotz des Verzichts
der Salzlandsparkasse auf zwei Mio. EUR, die Neuaufnahme eines Darlehens von einer
Mio. EUR, die Ausreichung von einer Mio. EUR Fördermittel und die Übernahme des
Darlehens durch die Gesellschafter gab es im Ergebnis immer noch einen
Liquiditätsfehlbetrag von ca. 127 Tsd. EUR pro Jahr und einen Instandhaltungs-
und Modernisierungsstau von 278 Tsd. EUR pro Jahr. Eine langfristig tragfähige
Lösung gegen die Insolvenzgefahr war dies nicht. Der VWG Wohnungsgesellschaft
mbH „Vorharzer Heimstätte“ wurde mit den genannten Maßnahmen nur vorübergehend
geholfen.
In der
Aufsichtsratssitzung am 22.11.2018 erläuterte der Geschäftsführer mehrere Optionen
für die Zukunft. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der DKB zu, um eine
wirtschaftlich tragfähige Lösung zu finden. Der Geschäftsführer wurde vom
Aufsichtsrat beauftragt, mit der DKB über mögliche Szenarien zu sprechen. Die
Gesellschafter sollen 2019 über die weitere Entwicklung der Gesellschaft
entscheiden.
Die für per
31.12.2017 bilanziell ausgewiesene Überschuldung ist, wie eingangs erwähnt,
kein Insolvenzgrund. Die Zahlungsfähigkeit war zum Stichtag 31.12.2017
gewährleistet.
Für den
Prüfbericht ist festzustellen, dass grundsätzlich keine Gründe für das
Geschäftsjahr 2017 ersichtlich sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung
die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
(PDF-Datei im Ratsinformationssystem)
Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2017 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum
31.12.2017 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ wird
zur Kenntnis genommen.
- Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH
„Vorharzer Heimstätte“,
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten,
c) die
Geschäftsführer Herrn Ralf Klar und Herrn Reiner Olbrich für das Geschäftsjahr
2017 zu entlasten und
d) dafür zu
stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.877.743,22 EUR auf neue
Rechnung vorgetragen wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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