Betreff
Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 09 "Wohngebiet - Harzblick" in Aschersleben
Vorlage
VI/0608/18
Aktenzeichen
61-28.09/fi
Art
Beschlussvorlage

Das Baugebiet "Harzblick", wurde durch den Vorhabenträger, die Bau- und Immobiliengesellschaft mbH aus Aschersleben, entwickelt. 1998 sind auch auf Betreiben des Landkreises Aschersleben – Staßfurt am Standort 19 Reihen- bzw. Doppelhäuser sowie die dazugehörigen Erschließungsanlagen entstanden. Das Grundstück gehörte zu diesem Zeitpunkt dem Landkreis Aschersleben – Staßfurt und sollte vorrangig jungen Familien zur Verfügung gestellt werden.

Auf Grund wirtschaftlicher Gegebenheiten am Immobilienmarkt in Aschersleben ist der Vorhabenträger noch bevor es zum Satzungsbeschluss kam in Insolvenz geraten, und das Bauleitplanverfahren konnte nicht beendet werden.

Das Baugebiet ist seit 1998 zu 100 % bebaut und zukünftige Bauanträge können gemäß § 34 BauGB beurteilt und genehmigt werden.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Übersichtsplan


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Das Bauleitplanverfahren zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 09 „Wohngebiet - Harzblick“ in  Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung vom 26.03.1997 (Beschluss – Nr. 569/97) in der Fassung des Beschlusses über die Billigung des Entwurfs vom 25.06.1997 (Beschluss – Nr. 661/97) wird aufgehoben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: