Die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage
steht im Zusammenhang mit der angekündigten Abrüstung der Freileitung für die
Stromversorgung des Netzbetreibers im Ortsteil Schackstedt, der Mitteldeutschen
Netzgesellschaft Strom mbH. Derzeit werden die Stromversorgung für die Haushalte sowie auch die Straßenbeleuchtungsanlage
der Stadt über die Freileitungsanlage gemeinsam betrieben.
Der Netzbetreiber informierte die Stadt
Aschersleben, dass die bestehenden Freileitungsanlagen bestehend aus Holz-,
Beton- und Stahlgittermasten in den Straßen Bellebener Weg, Damaschkeweg,
Hoppberg, Birkenberg und Goetheweg erhebliche Verschleißerscheinungen zeigen,
so dass die Standsicherheit gefährdet ist.
Aus diesem Grund plant die Mitteldeutschen
Netzgesellschaft Strom mbH die bestehenden Freileitungen in den genannten
Straßenzügen abzurüsten und neu in die Erde zu verlegen.
Bis auf die Straßen Bellebener Weg und
Damaschkeweg wurden in den 90er Jahren bereits neue erdverkabelte
Straßenbeleuchtungsanlagen durch die Ortschaft selbst errichtet.
Hier besteht nun Handlungsbedarf von Seiten der
Stadt. Eine Übernahme der Altanlage und der Weiterbetrieb durch die Stadt sind
auf Grund des Zustandes ausgeschlossen.
Aus diesem Grund plant die Stadt Aschersleben
zeitgleich den Umbau der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Straßen Bellebener
Weg und Damaschkeweg auf einer Teilstrecke von der Kreuzung Birkenberg bis zum
Wendehammer der Straße. Auf der Teilstrecke vom Bellebener Weg bis zum
Birkenberg besteht kein Erneuerungsbedürfnis.
Die Kabelverlegung für die Beleuchtungsanlage
wird koordiniert mit der Verlegung der Stromversorgungskabel durchgeführt.
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH
beteiligt sich an den Erdarbeiten durch Nutzung eines gemeinsamen Kabelgrabens.
Dadurch werden beidseitig Kosten gespart.
Eine
gleichmäßige Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlagen wird durch die
Errichtung von LED-Leuchten erreicht.
Die Kosten für die Errichtung der
Straßenbeleuchtungsanlage im Bellebener Weg betragen ca. 28.500 EUR und die
Kosten für die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im Damaschkeweg
betragen ca. 17.500 Euro.
Für diese Baumaßnahme sind nach der derzeit
gültigen Straßenausbaubeitragssatzung für die Ortschaft Schackstedt einmalige
Beiträge von den anliegenden Grundstückseigentümern für Maßnahmen zur
Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Verkehrsanlagen nach Maßgabe des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen - Anhalt zu erheben.
Die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im
Bellebener Weg ist entsprechend der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung mit
50 Prozent der Baukosten auf die anliegenden Grundstückseigentümer umzulegen,
da es sich hier um eine Haupterschließungsstraße handelt.
Die Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage im
Damaschkeweg ist entsprechend der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung mit 65
Prozent der Baukosten auf die anliegenden Grundstückseigentümer umzulegen, da
es sich hier um eine Anliegerstraße handelt.
Der Umbau der Straßenbeleuchtungsanlagen konnte
auf Grund der fehlenden Informationen nicht für den Finanzplan 2018 vorgesehen
werden. Lediglich ein Ansatz von 10.000 Euro wurde im Finanzplan eingestellt.
Das entsprach dem Informationstand zum damaligen Zeitpunkt.
Insgesamt wird der Umbau der
Straßenbeleuchtungsanlage ca. 45.000 Euro kosten, so dass zusätzliche 35.000,-
Euro im Finanzplan bereitgestellt werden müssen. Die Aufwendungen sind aus
Verkehrssicherheitsgründen unabweisbar.
Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden über
die bevorstehende Baumaßnahme schriftlich informiert.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die
Straßenbeleuchtungsanlagen der Straßen „Bellebener Weg“ und „Damaschkeweg“
werden erneuert.
- Die
Kosten der Maßnahmen im „Bellebener Weg“ und „Damaschkeweg“ werden
entsprechend der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von
einmaligen Beiträgen für Straßenbauliche Maßnahmen der Ortschaft
Schackstedt – Straßenausbaubeitragssatzung – vom 28.05.2014 auf die
anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
- Es
werden keine Vorausleistungen erhoben.
- Es wird
eine überplanmäßige Auszahlung über 35.000,- € für das gesamte Bauvorhaben
genehmigt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle 5.4.5.11/2745.7852000 |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
45.000 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: 35.000 EUR |
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Buchungsstelle 5.4.1.10.5221002 20 T€ |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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