Betreff
Berufung des Stellvertreters des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen am 26. 05. 2019
Vorlage
VI/0576/18
Aktenzeichen
30-10/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Am 03. 07. 2018 hat die Landesregierung für die allgemeinen Neuwahlen zu den Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Ortschaftsräte) Sonntag, den 26. 05. 2019 als Wahltag bestimmt.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl sind durch den Gemeindewahlleiter umfangreiche Aufgaben zu erledigen.

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA ist der Vertreter des Oberbürgermeisters kraft Gesetzes stellvertretender Wahlleiter.

Der Stadtrat kann jedoch gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3, Abs. 1 a KWG LSA andere Beschäftigte der Stadt Aschersleben, die nicht im Wahlgebiet wohnen, zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters berufen.

Die Wahlorgane werden gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 KWG LSA vor jeder allgemeinen Neuwahl bestimmt.

Die Berufung gilt gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 KWG LSA bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode.

Es wird daher vorgeschlagen, Frau Birgit Engel zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die am 26. 05. 2019 stattfindenden Kommunalwahlen zu berufen.


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

Die städtische Angestellte Frau Birgit Engel wird zur Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters für die am 26. 05. 2019 stattfindenden Kommunalwahlen berufen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: