Betreff
Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 - 2030 für den Salzlandkreis
Vorlage
VI/0566/18
Aktenzeichen
61-13.36/fi
Art
Beschlussvorlage

Der Salzlandkreis ist nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) Aufgabenträger für den Straßenpersonennahverkehr (SPNV) und hat dazu nach § 6 des ÖPNVG kommunale Nahverkehrspläne aufzustellen.

Aufgrund verschiedener veränderter Rahmenbedingungen wie den demografischen Wandel, das Auslaufen der Liniengenehmigungen für den ÖSPV zum 31.07.2020 und die Neuerteilung der Liniengenehmigungen zum 01.08.2020 und auch die Absicherung der Investitions- und Finanzierungsplanung ist es nötig, den Nahverkehrsplan des Salzlandkreises aus dem Jahr 2011 zu überarbeiten und anzupassen.

Im Rahmen der Trägerbeteiligung äußert sich die Stadt Aschersleben zu nachfolgenden Sachverhalten:

  • Bessere Vertaktung des Bahnverkehrs und des Landesnetzes Bus bzw. der Regionalbuslinien an der Schnittstelle - Bahnhof Aschersleben
  • Neuplanung und Optimierung des Stadtverkehrs in Aschersleben

Der komplette Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020 – 2030 für den Salzlandkreis kann im Stadtplanungsamt eingesehen werden.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

  • Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 – 2030 für den Salzlandkreis
  • Auszug aus dem Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 – 2030 für den Salzlandkreis

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Der in der Anlage beigefügte Wortlaut der Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2020 – 2030 für den Salzlandkreis vom August 2018 wird bestätigt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: