Die Stadt
Aschersleben plant den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Straßen:
1. „Askanierstraße“
im Abschnitt zwischen der Einmündung „Auf der Alten Burg“ bis zur Kreuzung
„Körtestraße“ auf einer Länge von ca. 650 m;
2. „Hohlweg“ von
der „Askanierstraße“ bis zur Einmündung „Bäckerstieg“ auf einer Länge von ca.
300 m.
Die bestehenden
Altanlagen werden noch mit Freileitungen betrieben und sind verschlissen.
Die noch
stehenden Holz- und Stahlgittermasten sind in ihrer Standsicherheit gefährdet.
Einige Bereiche in den Straßenzügen sind gar nicht oder nur sehr schlecht
ausgeleuchtet. Die vorhandenen Anlagen entsprechen nicht mehr den technischen
Vorschriften und sind auf Grund des Alters moralisch verschlissen.
1. „Askanierstraße“:
In der
Askanierstraße, zwischen dem Hohlweg und der Körtestraße, wurde bereits im Jahr
2010 Straßenbeleuchtungskabel verlegt.
Dazu gab es im
Jahr 2010 einen Ausbaubeschluss des Stadtrates zum Neubau der
Straßenbeleuchtung in der „Askanierstraße“ (V/0182/10) für das Teilstück vom
„Hohlweg“ bis zur „Körtestraße“. Veranlassung für den Ausbaubeschluss war die
Abrüstung der Freileitung durch die Stadtwerke Aschersleben GmbH für die
Stromversorgung.
Im Zuge der
Erdverlegung der neuen Stromkabel wurde in diesem Bereich die Verlegung der
Straßenbeleuchtungskabel koordiniert und ein neuer Schaltschrank als
Hausanschluss für die Straßenbeleuchtungsanlage gestellt. Auf Grund fehlender
Finanzmittel konnten die Leuchtkörper nicht gesetzt werden, so dass die
Altanlage derzeit noch betrieben werden muss.
Diese damaligen
angefallenen Kosten in Höhe von 18.870,27 EURO wurden aufgehoben und sind auf
die Straßenausbaubeiträge anrechenbar.
Insgesamt werden
in der Askanierstraße neue LED-Leuchten gestellt und nur im Abschnitt zwischen
dem „Hohlweg“ bis zur Einmündung „Auf der Alten Burg“ auch Kabel erdverlegt.
2. „Hohlweg“:
Von der
„Askanierstraße“ bis zur Einmündung „Bäckerstieg“ werden LED-Leuchten gestellt
und Erdkabel verlegt. Die derzeitige Beleuchtungsanlage wird über eine
Freileitungsanlage an Holzmasten betrieben.
Beide Straßenzüge
sind nach der aktuellen Kostenschätzung auf Grund gestiegener Baupreise teurer
als geplant.
Für die
„Askanierstraße“ wurden Kosten von ca. 86.000 EURO berechnet. Im Finanzplan
wurden 70.000 EURO eingestellt, so dass für die Realisierung eine überplanmäßige
Ausgabe von 16.000 EURO erforderlich ist.
Für den
„Hohlweg“ wurden Kosten von ca. 44.000 EURO berechnet, so dass für die
Realisierung eine überplanmäßige Ausgabe von 4.000 EURO erforderlich ist.
Die Maßnahme -
Neubau der Straßenbeleuchtung in der „Karl -Marx – Straße“, die für das Jahr
2018 ebenfalls geplant war, muss daher zeitlich verschoben und die frei
werdenden Finanzmittel sollen zur Sicherung der Finanzierung dieser beiden
Vorhaben verwendet werden.
Die Kosten für
die Ermittlung der Straßenausbaubeiträge unter der Berücksichtigung der
aufgehobenen Kosten für die „Askanierstraße“ betragen voraussichtlich ca.
105.000 EURO und
Für den „Hohlweg“
ca. 44.000 EURO.
Beide Straßen
sind Haupterschließungsstraßen.
Die anliegenden
Grundstückseigentümer werden nach der derzeit gültigen
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Aschersleben mit 50 % an den
Herstellungskosten beteiligt.
Die
Bürgerversammlung zur Information der Grundstückseigentümer über das geplante
Bauvorhaben findet am 02.08.2018 um 17:00 Uhr im Bestehornhaus statt.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Den
Ausbau der Straßenbeleuchtungsanlagen „Askanierstraße“ von der Einmündung
„Auf der Alten Burg“ bis zur Kreuzung „Körtestraße“ und „Hohlweg“ von der
Einmündung „Bäckerstieg“ bis zur Kreuzung „Askanierstraße“.
- Zur
Sicherung der Finanzierung ist die Bereitstellung der überplanmäßige
Ausgaben für die
“Askanierstraße“
in Höhe von 16.000,- EURO und für den „Hohlweg“ in Höhe von 4.000,- EURO
erforderlich.
Die
fehlenden Finanzmittel sollen aus der Buchungsstelle „ Neubau der
Straßenbeleuchtung in der „Karl-Marx-Straße“ bereitgestellt werden.
- Die
Herstellungskosten werden entsprechend der Satzung der Stadt Aschersleben
über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für bauliche Maßnahmen
(Straßenausbaubeitragssatzung) in der derzeit gültigen Fassung auf die anliegenden
Grundstückseigentümer umgelegt.
- Es
werden keine Vorausleistungen erhoben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle
Askanierstraße 5.4.5.11/2006.7852000 |
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Buchungsstelle
Hohlweg |
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5.4.5.11/2039.7852000 |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle
Askanierstraße |
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5.4.5.11/2006.6881000 |
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Buchungsstelle
Hohlweg 5.4.5.11/2039.6881000 |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
129.700 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle
K.-Marx – Str. 5.4.5.11/ 2032.7852000 |
19.700
EUR |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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