Betreff
Beschluss für eine überplanmäßige Aufwendung für einen Skatepark
Vorlage
VI/0547/18
Aktenzeichen
65-50.02
Art
Beschlussvorlage

Skateparks gehören zu den beliebtesten Freizeitanlagen für junge Menschen.

 

Viele Kinder- und Jugendliche aus Aschersleben nutzen zum Skaten öffentliche Flächen wie z.B. den Bestehornpark oder die Herrenbreite.

Einige von ihnen fahren nach Bernburg oder Magdeburg um ihre Freizeitbeschäftigung ausüben zu können, da es vor Ort keine attraktiven und geeigneten Anlagen für Skater gibt.

 

Um die Stadt Aschersleben für Kinder- und Jugendliche attraktiver zu gestalten und noch bessere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zu schaffen, soll im Bereich der Körtestraße  die vorhandene Freizeitanlage modernisiert und ausgebaut werden.

 

Es ist geplant, einen multifunktionalen Skatepark mit einer Nutzfläche von 450 m ² zu bauen.

Diese Anlage soll nicht nur von Skateboarder, sondern auch von BMX Fahrern, Inline Skatern und Scootern genutzt werden können.

Sportarten wie Fuß- und Basketball können dort, auf dem Bolzplatz ebenfalls gespielt werden. Auf Grund dieser Vorteile wurde der Platz an der Körtestraße bei der Standortsuche ausgewählt.

Somit werden den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit und der Raum gegeben, dem gestiegenen Bedürfnis nach sportbezogenen Angeboten, Action, Fun und Spannung nachzukommen.

 

Durch das Engagement der Stadtwerke Aschersleben GmbH soll das Vorhaben in diesem Jahr umgesetzt werden. Die GmbH wird Skate- Elemente liefern und aufbauen lassen. Im Vorfeld wird es dazu Abstimmungen mit den künftigen Nutzern geben. Die Stadtwerke stellen eine Anlage in einem Wert von 25.000,00 EUR zur Verfügung. 

Die Skate – Elemente bleiben im Eigentum der Stadtwerke GmbH und werden auch durch diese regelmäßig gewartet.

 

Eine Erweiterung mit anderen Elementen auf der Betonfläche ist möglich, wenn sich weitere Sponsoren finden.

 

Die Stadt Aschersleben schafft mit einer herzustellenden, tragfähigen Bodenplatte (einschließlich Fundamente und Bewehrung) die Voraussetzungen, damit die einzelnen Skate- Betonfertigteilelemente aufgebaut werden können. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 55.000,00 EUR.

 

Die Fläche des Skateparkes muss aufgrund der Geschwindigkeit und Rollfähigkeit der Sportgeräte ausreichend Platz zum Üben, Ausweichen und Springen bieten.

Ein großer Platz ermöglicht Fahranfängern sowie fortgeschrittenen Boardern das Üben auf unterschiedlichen Niveaus und reduziert das Unfallpotential.

 

Wichtig für den Fahrspaß ist neben der Größe der Fläche, auch die Beschaffenheit des Untergrundes.

 

 


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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Übersichtslageplan


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 55.000,00 EUR für die Herstellung der tragfähigen Bodenplatte als Voraussetzung für den Skatepark an der Körtestraße.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

3.6.6.10/7400.7831088

Spiel- und Bolzplätze

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

55.000,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.1.10.4111000

Schlüsselzuweisungen vom Land     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: