Am 30. 05. 2018 ist die Zinsbindungsfrist für das von der Gemeinde Neu
Königsaue zugunsten der VWG Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte aufgenommene
Darlehen ausgelaufen.
Das Darlehen wurde nach erfolgter Ausschreibung, an der sich nach
schriftlicher Aufforderung von 6 Banken und Sparkassen 4 Finanzinstitute
beteiligt haben, bei der DKB Bank als Annuitätendarlehen in Höhe von 543.610,26
Euro mit einer anfänglichen Tilgung von 2 % bei einem Zinssatz von 1,65 % mit
einer Zinsbindungsfrist von 20 Jahren abgeschlossen, da diese über die Laufzeit
die wirtschaftlich für die Stadt Aschersleben günstigsten Konditionen angeboten
hat.
Anders, als in der Vergangenheit praktiziert, fordern nunmehr
verschiedene Banken, darunter auch die DKB, für die Umschuldung die Vorlage
entsprechender Stadtratsbeschlüsse. Dies soll mit Ziffer 1 des
Beschlussvorschlages erfüllt werden.
Die im Mai 2018 vorgenommene Ausschreibung der Umschuldung hat gezeigt,
dass diverse Banken aufgrund des Niedrigzinsniveaus zur Zeit Festlaufzeiten von
20 Jahren generell nicht anbieten.
Auf der anderen Seite muss die Stadt Aschersleben bestrebt sein, aufgrund
der noch vorzufindenden Zins- und Tilgungsbelastungen für die in der
Vergangenheit aufgenommenen Investivkredite und angesichts des Umstandes, dass
aufgrund der hohen Tilgungsbelastungen für die STARK II-Darlehen bis
einschließlich 2027 zum jetzigen Zeitpunkt weitergehende Tilgungen finanziell
nicht zu schultern sind, die günstigen Zinskonditionen solange als möglich,
somit maximal über einen Zeitraum von 20 Jahren, zu sichern. Wie bereits in der
Vergangenheit praktiziert, sollen dabei Zinsbindungsfristen von 10, 15 und 20
Jahren ausgeschrieben werden, um dem für die Stadt Aschersleben langfristig
betrachteten günstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Der Oberbürgermeister soll daher ermächtigt werden, die unter Ziffern 2
und 3 des Beschlussvorschlages genannten Darlehen entsprechend umschulden zu
können.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die Umschuldung des bei der Deutschen
Kreditbank im Jahre 2008 durch die Gemeinde Neu Königsaue aufgenommenen
Darlehens mit einer Restschuld von 543.610,26 Euro zum 30. 05. 2018 in ein
Annuitätendarlehen mit einer anfänglichen Tilgung von 2 % und einem Zinssatz
von 1,65 % p. a. für eine Laufzeit von 20 Jahren wird bestätigt.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zu
Zwecken der Umschuldung für das bei der Salzlandsparkasse aufgenommene Darlehen
mit einer Restschuld von 629.784,44 Euro zum Ablauf der Zinsbindungsfrist am
30. 07. 2018 einen Annuitätendarlehensvertrag mit einer anfänglichen Tilgung
von 3 % jährlich abzuschließen.
3.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin
ermächtigt, zu Zwecken der Umschuldung für das bei der Nord LB aufgenommene
Darlehen mit einer Restschuld von 3.557.821,71 Euro zum Ablauf der
Zinsbindungsfrist am 30. 12. 2018 einen Annuitätendarlehensvertrag mit einer
anfänglichen Tilgung von 2 % jährlich abzuschließen.
4. Die unter Ziffern 2 und 3 genannten
Darlehensverträge sollen mit einer Laufzeit zwischen 10 und maximal 20 Jahren je
nach Ausschreibungsergebnis geschlossen werden.
Nach erfolgter Umschuldung ist der Stadtrat
jeweils über das Ausschreibungsergebnis zu unterrichten.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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