Betreff
Ernennung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Winningen zum 01.07.2018
Vorlage
VI/0538/18
Aktenzeichen
DIV-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und stellvertretenden Ortswehrleiter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Steffen Lorbeer in seiner Funktion als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Winningen durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt. Seit dem 01.04.2018 übt der Kamerad Steffen Lorbeer diese Funktion im Rahmen der Beauftragung aus.

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Steffen Lorbeer aus fachlicher Sicht im Schreiben vom 09.04.2018 zugestimmt.

Somit kann die Ernennung des Kameraden Steffen Lorbeer als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Winningen mit Wirkung zum 01.07.2018 für die Dauer von 6 Jahren erfolgen.


__________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Ernennung des Kameraden Steffen Lorbeer, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Winningen. Die Ernennung erfolgt mit Wirkung zum 01.07.2018.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: