Gem. § 15 Abs. 3 des
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA)
sind die Ortswehrleiter und stellvertretenden Ortswehrleiter einer Gemeinde auf
Vorschlag der Gemeindefeuerwehr als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die
Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Nach erfolgter Wahl wurde
der Kamerad Steffen Lorbeer in seiner Funktion als stellvertretender
Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Winningen durch die Kameraden der
Einsatzabteilung bestätigt. Seit dem 01.04.2018 übt der Kamerad Steffen Lorbeer
diese Funktion im Rahmen der Beauftragung aus.
Gemäß § 15 Abs. 3
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der
Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des
Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Steffen Lorbeer aus
fachlicher Sicht im Schreiben vom 09.04.2018 zugestimmt.
Somit kann die Ernennung
des Kameraden Steffen Lorbeer als stellvertretender Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Winningen mit Wirkung zum 01.07.2018 für die Dauer von 6 Jahren
erfolgen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Ernennung
des Kameraden Steffen Lorbeer, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Winningen.
Die Ernennung erfolgt mit Wirkung zum 01.07.2018.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
x |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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