Betreff
Ausbaubeschluss "Lerchenweg/Schwalbenweg" in Aschersleben
Vorlage
VI/0503/18
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Aschersleben plant die Fortführung des grundhaften Ausbaus der Straßen im „Vogelviertel“.

 

Nach dem Ausbau des Drosselweges ist jetzt der grundhafte Ausbau von Abschnitten des Schwalben- bzw. Lerchenweges geplant. Diese Priorität ergibt sich daraus, dass vor dem Straßenausbau die notwendigen Schmutz- und Regenwasserkanäle hergestellt werden müssen, deren Vorflut die Hauptabwasserkanäle im Drosselweg sind.

 

Die Verkehrsbelastung wie auch die Wirkung von Wind- und Wassererrosion haben zu starken Auswaschungen und Zerklüftungen der Fahrbahnoberflächen geführt, die über die Jahre immer nur provisorisch mit Schotter verfüllt wurden. Mit dieser Baumaßnahme sollen diese schlechten Straßenverhältnisse nun beseitigt werden.

 

Der Ausbau des Schwalbenweges beginnt am Drosselweg und endet nach 155 m an der Kreuzung mit dem Lerchenweg. Fortführend wird dann der Lerchenweg auf einer Länge von ca. 200 m weiter bis zur Kreuzung mit dem Meisenweg ausgebaut. Die Anliegerstraßen werden als Mischverkehrsfläche in den bestehenden Breiten zwischen 4,50 m und 5,50 m grundhaft mit einer Betonsteinpflasterdecke befestigt. An der Planung wie auch bei der Bauausführung sind alle im Straßenraum anliegenden Versorgungsträger beteiligt, d. h. sie werden dementsprechend ihre Leitungen und Kabel sichern und ggf. erneuern.

 

Es gilt das Erschließungsbeitragsrecht, weil bis zum heutigen Zeitpunkt beide Straßen nicht endgültig fertig gestellt sind. Es gibt keine geregelte Straßenentwässerung, keinen frostsicheren Straßenaufbau, keine fachgerechte Straßendecke und keine durchgehende Straßenbeleuchtung.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 450.000,00 Euro geschätzt.

 

Am 19.02.2018 erfolgte die Bürgerversammlung zur Information der Anlieger und Beitragspflichtigen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Den Schwalbenweg im Abschnitt vom Drosselweg bis zum Lerchenweg und den Lerchenweg vom Schwalbenweg bis zum Meisenweg einschließlich der Straßenentwässerungs- und Straßenbeleuchtungsanlagen auszubauen.
  2. Die Umlage der Herstellungskosten auf die Beitragspflichtigen erfolgt entsprechend der gültigen Erschließungsbeitragssatzung in einem Abrechnungsabschnitt.
  3. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 50 % der Baukosten nach Beginn des Bauvorhabens erhoben.

 

 

 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:  Lageplan

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle    

5.4.1.10/2002.7852000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle    

                                                 

 

5.4.1.10/2002.6881000

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Frau Herdam