Die Stadt Aschersleben plant die Fortführung des grundhaften Ausbaus der
Straßen im „Vogelviertel“.
Nach dem Ausbau des Drosselweges ist jetzt der grundhafte Ausbau von
Abschnitten des Schwalben- bzw. Lerchenweges geplant. Diese Priorität ergibt
sich daraus, dass vor dem Straßenausbau die notwendigen Schmutz- und
Regenwasserkanäle hergestellt werden müssen, deren Vorflut die
Hauptabwasserkanäle im Drosselweg sind.
Die Verkehrsbelastung wie auch die Wirkung von Wind- und Wassererrosion
haben zu starken Auswaschungen und Zerklüftungen der Fahrbahnoberflächen
geführt, die über die Jahre immer nur provisorisch mit Schotter verfüllt
wurden. Mit dieser Baumaßnahme sollen diese schlechten Straßenverhältnisse nun
beseitigt werden.
Der Ausbau des Schwalbenweges beginnt am Drosselweg und endet nach 155 m
an der Kreuzung mit dem Lerchenweg. Fortführend wird dann der Lerchenweg auf
einer Länge von ca. 200 m weiter bis zur Kreuzung mit dem Meisenweg ausgebaut.
Die Anliegerstraßen werden als Mischverkehrsfläche in den bestehenden Breiten
zwischen 4,50 m und 5,50 m grundhaft mit einer Betonsteinpflasterdecke
befestigt. An der Planung wie auch bei der Bauausführung sind alle im
Straßenraum anliegenden Versorgungsträger beteiligt, d. h. sie werden
dementsprechend ihre Leitungen und Kabel sichern und ggf. erneuern.
Es gilt das Erschließungsbeitragsrecht, weil bis zum heutigen Zeitpunkt
beide Straßen nicht endgültig fertig gestellt sind. Es gibt keine geregelte
Straßenentwässerung, keinen frostsicheren Straßenaufbau, keine fachgerechte
Straßendecke und keine durchgehende Straßenbeleuchtung.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 450.000,00 Euro
geschätzt.
Am 19.02.2018 erfolgte die Bürgerversammlung zur Information der Anlieger
und Beitragspflichtigen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Den Schwalbenweg im Abschnitt vom Drosselweg bis zum Lerchenweg und den Lerchenweg vom Schwalbenweg bis zum Meisenweg einschließlich der Straßenentwässerungs- und Straßenbeleuchtungsanlagen auszubauen.
- Die Umlage der Herstellungskosten auf die Beitragspflichtigen erfolgt entsprechend der gültigen Erschließungsbeitragssatzung in einem Abrechnungsabschnitt.
- Es werden Vorausleistungen in Höhe von 50 % der Baukosten nach Beginn des Bauvorhabens erhoben.
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Oberbürgermeister
Anlagen: Lageplan
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
5.4.1.10/2002.7852000 |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
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5.4.1.10/2002.6881000 |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:
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Frau Herdam |
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