Der Ortschaftsrat
von Winningen hat sich in der Sitzung vom 01.06.2017 dafür ausgesprochen, den
Ausbau der Ascherslebener Straße nicht, wie im Gebietsänderungsvertrag vom
25.02.2004 vereinbart, durchzuführen und durch andere Investitionen zu
ersetzen.
Eine dieser
Investitionen ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in einem
Abschnitt der Burgstraße unter der Voraussetzung der Förderung aus Mitteln der
Dorferneuerung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.
Dieser Ausbaubeschluss
steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses im Stadtrat (Vorlage VI/0494/18) zum
Wegfall einer Verpflichtung im Gebietsänderungsvertrag und dem Beschluss über
eine außerplanmäßige Auszahlung (Vorlage VI/0498/18).
Die
Straßenbeleuchtungsanlage in der Burgstraße im rund 600 m langen Abschnitt
zwischen der Bundesstraße B 180 und der Kreuzung Dorfstraße soll erneuert
werden.
Die bestehende
Beleuchtungsanlage aus Freileitungskabeln mit Holz-, Beton- und
Stahlgittermasten ist verschlissen und leuchtet nicht den gesamten Straßenzug
aus.
Es ist geplant
ca. 15 neue Leuchten mit LED Leuchtmitteln aufzustellen und die Kabel in die
Erde zu verlegen.
Die
Kostenschätzung dazu beläuft sich auf 55.000 Euro. Die Höhe der Förderung durch
das ALFF beträgt voraussichtlich 65 % der förderfähigen Kosten.
Die Stadt
Aschersleben wird parallel die Fördermittel beantragen, da der Antrag aus dem
Programm der Dorferneuerung für das Jahr 2018 vollständig beim ALFF bis zum
01.03.2018 eingereicht werden muss.
Die Baumaßnahme
ist entsprechend der gültigen Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der
Ortschaft Winningen mit 64 % auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
Die Telekom hat
bereits zugesagt, eine Koordinierung ihrer geplanten Baumaßnahmen zur
Erweiterung ihres Telekommunikationsnetzes in 2018 zu unterstützen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Straßenbeleuchtungsanlage in
der Burgstraße wird im Abschnitt zwischen der B 180 und der Kreuzung
Dorfstraße vorbehaltliche der Beschlüsse VI/0494/18 und VI/0498/18 und der Förderung durch das ALFF
erneuert.
- Die Kosten der Baumaßnahme werden
nach der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen auf die
Grundstückseigentümer umgelegt.
- Es werden
keine Vorausleistungen erhoben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten/ Einnahmen: |
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erwartete Einnahmen aus Fördermitteln: |
33.000 EUR |
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erwartete Einnahmen Straßenausbaubeiträge: |
14.000 EUR |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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