Betreff
Beschluss über eine außerplanmäßige Auszahlung für den Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage in der Burgstraße in der Ortschaft Winningen
Vorlage
VI/0498/18
Aktenzeichen
42 - 66
Art
Beschlussvorlage

Der Ortschaftsrat von Winningen hat sich in der Sitzung vom 01.06.2017 dafür ausgesprochen, den Ausbau der Ascherslebener Straße nicht, wie im Gebietsänderungsvertrag vom 25.02.2004 vereinbart, durchzuführen und durch andere Investitionen zu ersetzen.

Eine dieser Investitionen ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in einem Abschnitt der Burgstraße unter der Voraussetzung der Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Baumaßnahme ist entsprechend der für die Ortschaft gültigen Straßenausbaubeitragssatzung auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

Die zeitliche Einordnung dieser Baumaßnahme sollte im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 erfolgen. Der Stadtratsbeschluss zur Änderung des Gebietsänderungsvertrages wird derzeit vorbereitet.

Es besteht jedoch aktuell Handlungsbedarf.

Anfang Januar 2018 informierte die Telekom über den Stand des Ausbaues der Breitbandversorgung von Winningen für dieses Jahr.

Die Trasse der Telekom für die Breitbandversorgung ist deckungsgleich mit dem Ausbaubereich für die zu erneuernde Straßenbeleuchtungsanlage in der Burgstraße.

Die Telekom hat bereits zugesagt eine Koordinierung der Baumaßnahmen in 2018 zu unterstützen.

Der Antrag aus dem Programm der Dorferneuerung für das Jahr 2018 muss vollständig beim ALFF bis zum 01.03.2018 eingereicht werden und setzt den Nachweis der Sicherung der Finanzierung voraus.

Mit diesem Beschluss zur außerplanmäßigen Auszahlung wird der Nachweis der Finanzierung erbracht.

Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Burgstraße im rund 600 m langen Abschnitt zwischen der Bundesstraße B 180 und der Kreuzung Dorfstraße soll erneuert werden.

Die bestehende Beleuchtungsanlage aus Freileitungskabeln mit Holz-, Beton- und Stahlgittermasten ist verschlissen und leuchtet nicht den gesamten Straßenzug aus.

Dafür sollen ca. 15 neue Leuchten mit LED Leuchtmitteln aufgestellt werden und die Kabel in die Erde verlegt werden.

Die Kostenschätzung dazu beläuft sich auf 55.000 Euro. Die Höhe der Förderung durch das ALFF beträgt voraussichtlich 65 % der förderfähigen Kosten.

Mit diesem Beschluss arbeitet die Stadt Aschersleben weiter konsequent an dem gesetzten Ziel, die abgeschlossenen Gebietsänderungsverträge zu erfüllen.


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Oberbürgermeister

Anlagen:


Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss genehmigt die außerplanmäßige Auszahlung über 55.000 Euro für den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der Ortschaft Winningen in der Burgstraße (Abschnitt zwischen der B 180 und der Kreuzung Dorfstraße) vorbehaltlich der Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm und des Beschlusses VI/0494/18 – Wegfall einer Verpflichtung aus dem Gebietsänderungsvertrag.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

55.000 EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle    1.1.1.70.7211088

     

Management Sachvermögen

     

3. Übersehbare Folgekosten/ Einnahmen:

erwartete Einnahmen aus Fördermitteln:

erwartete Einnahmen Straßenausbaubeiträge:

33.000 EUR

14.000 EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: