Der Ortschaftsrat
von Winningen hat sich in der Sitzung vom 01.06.2017 dafür ausgesprochen, den
Ausbau der Ascherslebener Straße nicht, wie im Gebietsänderungsvertrag vom
25.02.2004 vereinbart, durchzuführen und durch andere Investitionen zu ersetzen.
Eine dieser
Investitionen ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in einem
Abschnitt der Burgstraße unter der Voraussetzung der Förderung aus Mitteln der
Dorferneuerung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die Baumaßnahme ist entsprechend der für die Ortschaft
gültigen Straßenausbaubeitragssatzung auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
Die zeitliche
Einordnung dieser Baumaßnahme sollte im Zuge der Haushaltsplanung für das Jahr
2019 erfolgen. Der Stadtratsbeschluss zur Änderung des
Gebietsänderungsvertrages wird derzeit vorbereitet.
Es besteht
jedoch aktuell Handlungsbedarf.
Anfang Januar
2018 informierte die Telekom über den Stand des Ausbaues der
Breitbandversorgung von Winningen für dieses Jahr.
Die Trasse der
Telekom für die Breitbandversorgung ist deckungsgleich mit dem Ausbaubereich
für die zu erneuernde Straßenbeleuchtungsanlage in der Burgstraße.
Die Telekom hat
bereits zugesagt eine Koordinierung der Baumaßnahmen in 2018 zu unterstützen.
Der Antrag aus
dem Programm der Dorferneuerung für das Jahr 2018 muss vollständig beim ALFF
bis zum 01.03.2018 eingereicht werden und setzt den Nachweis der Sicherung der
Finanzierung voraus.
Mit diesem Beschluss
zur außerplanmäßigen Auszahlung wird der Nachweis der Finanzierung erbracht.
Die
Straßenbeleuchtungsanlage in der Burgstraße im rund 600 m langen Abschnitt
zwischen der Bundesstraße B 180 und der Kreuzung Dorfstraße soll erneuert
werden.
Die bestehende
Beleuchtungsanlage aus Freileitungskabeln mit Holz-, Beton- und Stahlgittermasten
ist verschlissen und leuchtet nicht den gesamten Straßenzug aus.
Dafür sollen ca.
15 neue Leuchten mit LED Leuchtmitteln aufgestellt werden und die Kabel in die
Erde verlegt werden.
Die
Kostenschätzung dazu beläuft sich auf 55.000 Euro. Die Höhe der Förderung durch
das ALFF beträgt voraussichtlich 65 % der förderfähigen Kosten.
Mit diesem
Beschluss arbeitet die Stadt Aschersleben weiter konsequent an dem gesetzten
Ziel, die abgeschlossenen Gebietsänderungsverträge zu erfüllen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss genehmigt die außerplanmäßige
Auszahlung über 55.000 Euro für den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der
Ortschaft Winningen in der Burgstraße (Abschnitt zwischen der B 180 und der
Kreuzung Dorfstraße) vorbehaltlich der Förderung aus dem
Dorferneuerungsprogramm und des Beschlusses VI/0494/18 – Wegfall einer
Verpflichtung aus dem Gebietsänderungsvertrag.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
55.000 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle
1.1.1.70.7211088 |
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Management Sachvermögen |
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3.
Übersehbare Folgekosten/ Einnahmen: |
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erwartete Einnahmen aus Fördermitteln: erwartete Einnahmen Straßenausbaubeiträge: |
33.000 EUR 14.000 EUR |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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