Betreff
Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 05 "Wohngebiet - Wolfsberg TG III-VI und IX, X" in Aschersleben
Vorlage
VI/0495/18
Aktenzeichen
61-21.05/fi
Art
Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aschersleben hat am 18.03.1992 den ergänzenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 05 „Wohngebiet – Wolfsberg“  mit eine Fläche von 32,6 ha beschlossen. Bei der Aufstellung wurde ein erheblicher Wohnbedarf unterstellt, denn in der Nachwendeeuphorie sollte die Einwohnerzahl der Stadt auf 40.000 wachsen.

Der B-Plan für die Teilgebiete VII, VIII und XI ist seit 15.07.2006 rechtskräftig, das Verfahren für die Teilgebiete I und II (südlich des Drosselweges) ruht.

Die Flächen der Teilgebiete III – VI und IX , X werden nach wie vor landwirtschaftlich genutzt und mit dem Einsetzten des demografischen Wandels wurden die Entwicklungsflächen im Flächennutzungsplan 2007 erheblich reduziert.

Gegenwärtig besteht kein Bedarf, diese landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauland umzuwidmen.


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

Anlagen:

Übersichtsplan, Teilgebiete


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 05 „Wohngebiet - Wolfsberg“ in  Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung vom 18.03.1992 (Beschluss – Nr. 297/92) wird für die Teilgebiete III-VI und IX, X aufgehoben.
  2. Der Beschluss zur Einstellung der Verfahrens betrifft folgende Flurstücke:


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: