Betreff
Abschluss eines Erschließungsvertrages zur Sicherung der öffentlichen Erschließung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet – Alte Ziegelei“ Aschersleben Ortsteil Wilsleben
Vorlage
VI/0489/17
Aktenzeichen
42-ro
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Aschersleben beabsichtigt die Investition der Schall Holding GmbH mit einem vorhabenbezogenen B-Plan zu sichern.

Auf dem eingeschränkten Gewerbegebiet ist ein Lager und Logistikzentrum mit der Folgenutzung Lager für landwirtschaftliche Güter zulässig.

 

Die öffentliche Erschließung für das eingeschränkte Gewerbegebiet – Alte Ziegelei auf der Grundlage des noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 (Stadtratsbeschluss vorhabenbezogener B-Plan Entwurf vom 08.04.2015) ist durch den Investor die Schall Holding GmbH zu realisieren.

 

Dazu ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Schall Holding GmbH und der Stadt Aschersleben erforderlich.

Der Erschließungsvertrag ist die Voraussetzung für den Satzungsbeschluss.

 

Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 17 rechtskräftig. Die im Gewerbegebiet geplanten baulichen Veränderungen können dann, auf der Grundlage des durch Satzungsbeschluss rechtskräftig gewordenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17, von der Schall Holding GmbH realisiert werden.

 

Die Haupterschließung für das Gewerbegebiet würde nach Ausbau des Einmündungsbereiches von der L 73 auf den vorhandenen Wirtschaftsweg entsprechend der Forderungen der Landesstraßenbaubehörde erfolgen.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Anlage Umgrenzung des Gewerbegebietes und Lageplan der Grundstückszufahrt

Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 17 „Gewerbegebiet – Alte Ziegelei“

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    Es ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen, um die Grundlage eines Satzungsbeschlusses für den noch nicht rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet – Alte Ziegelei zu schaffen.

2.    Die Erschließung ist nach § 123 BauGB mit einem städtebaulichen Vertrag auf einen Dritten, der Schall Holding GmbH, vertreten durch Herrn Bernd Schall, zu übertragen.

3.    Die hergestellten öffentliche Erschließungsanlage – Zufahrt zum eingeschränkten Gewerbegebiet, einschließlich der Grund und Boden, sind entsprechend dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet – Alte Ziegelei kostenlos in das Eigentum der Stadt Aschersleben zu übergeben.

4.    Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewiesene Zufahrt ist als Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung öffentlich zu widmen.                                                                                                                                                                             

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: