Der Aschersleber Kunst- und Kulturverein
realisiert gegenwärtig mehrere Bauvorhaben, die vom Land Sachsen-Anhalt
gefördert werden.
Hierfür benötigt der Verein ca. 89.000 Euro an
Eigenmitteln. Neben privaten Dritten ist in Bezug auf die Bereitstellung der
Eigenmittel auch die Stadt Aschersleben als Eigentümerin des Grauen Hofes
gefragt.
Seit Jahren findet sich die Buchungsstelle
2.8.1.20.5211100 (Unterhalt von Grundstücken (Vereine)) im Haushalt. Hieraus
sollen insbesondere Bauvorhaben des Heimatvereins Freckleben e. V. an der
dortigen Burg und des Aschersleber Kunst- und Kulturvereins (AKKU) e. V. am
Grauen Hof als ältesten Profanbau unserer Stadt gefördert werden. In diesem
Jahr stehen noch 13.300 Euro in dieser Buchungsstelle zur Verfügung.
Da dies allerdings nicht auskömmlich ist, sollen
die 25.000 Euro aus dieser Buchungsstelle aus dem Haushalt des Folgejahres dem Aschersleber
Kunst- und Kulturvereins (AKKU) e. V. noch in diesem Jahr zur Verfügung
gestellt werden. Die Buchungsstelle wird dann im Haushaltsjahr 2018 mit einem
Sperrvermerk versehen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt für den Aschersleber Kunst- und Kulturverein (AKKU) e. V. eine
überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 25.000,00
Euro für die vorzeitige Bereitstellung von Eigenmitteln. Die Deckung erfolgt
aus der Buchungsstelle 6.1.1.10.4111000 (Allgemeine Zuweisungen).
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
25.000,00 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
6.1.1.10.4111000 (Allgemeine Zuweisungen) |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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