Auf der Grundlage der vom Kreistag beschlossenen Haushaltssatzung erhebt
der Salzlandkreis von der Stadt Aschersleben aufgrund des
Festsetzungsbescheides vom 07. 04. 2017 für das Jahr 2017 eine Kreisumlage in
Höhe von 11.118.285,00 Euro.
Die Zahlungsverpflichtung besteht ungeachtet des laufenden Rechtsstreits
vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg zur Rechtmäßigkeit der Kreisumlageerhebung
für das Haushaltsjahr 2017.
Im Haushalt der Stadt Aschersleben sind 11.048.900 Euro eingeplant.
Dementsprechend fehlen für die letzte Rate 2017 69.385,00 Euro.
Um die Zahlungsverpflichtung abdecken zu können, wird die Buchungsstelle
6.1.1.40.4111000 zur Deckung herangezogen.
Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichsmasse nach dem Finanzausgleichsgesetz
sind durch den Landesgesetzgeber rückwirkend zum 01. 01. 2017 hier gegenüber
dem Planansatz Mehreinnahmen in Höhe von 1.778.702,00 Euro zu verzeichnen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die Kreisumlage in Höhe von 69.385,00
Euro.
Die Deckung erfolgt aus der
Buchungsstelle 6.1.1.40.4111000.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle 6.1.1.40.4111000 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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