Betreff
Überplanmäßige Aufwendung für die Kreisumlage 2017
Vorlage
VI/0466/17
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Auf der Grundlage der vom Kreistag beschlossenen Haushaltssatzung erhebt der Salzlandkreis von der Stadt Aschersleben aufgrund des Festsetzungsbescheides vom 07. 04. 2017 für das Jahr 2017 eine Kreisumlage in Höhe von 11.118.285,00 Euro.

 

Die Zahlungsverpflichtung besteht ungeachtet des laufenden Rechtsstreits vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg zur Rechtmäßigkeit der Kreisumlageerhebung für das Haushaltsjahr 2017.

 

Im Haushalt der Stadt Aschersleben sind 11.048.900 Euro eingeplant.

 

Dementsprechend fehlen für die letzte Rate 2017    69.385,00 Euro.

 

Um die Zahlungsverpflichtung abdecken zu können, wird die Buchungsstelle 6.1.1.40.4111000 zur Deckung herangezogen.

 

Aufgrund der Erhöhung der Ausgleichsmasse nach dem Finanzausgleichsgesetz sind durch den Landesgesetzgeber rückwirkend zum 01. 01. 2017 hier gegenüber dem Planansatz Mehreinnahmen in Höhe von 1.778.702,00 Euro zu verzeichnen.


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die Kreisumlage in Höhe von 69.385,00 Euro.

 

Die Deckung erfolgt aus der Buchungsstelle 6.1.1.40.4111000.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.1.40.4111000

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: