Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe
ist eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die Stadt Aschersleben dem
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof übertragen hat. Dieser hat seine Tätigkeit mit
Wirkung vom 01.01.1998 aufgenommen.
Im Rahmen
seiner Betriebssatzung unterhält und gestaltet der Eigenbetrieb
Bauwirtschaftshof die Friedhöfe. Damit wird neben der Erfüllung der
Verwaltungsaufgaben auch dem sich verändernden Bestattungsverhalten der
Gesellschaft Rechnung getragen.
Der große
Bedarf der Bevölkerung nach individuellen und pflegefreien Grabanlagen hat dazu
geführt, dass auf dem Friedhof Schmidtmannstraße regelmäßig neue Grabarten
entstanden sind.
Neben dem
Wunsch nach pflegefreien Gemeinschaftsanlagen, wirkt sich die
Individualisierung der Gesellschaft auch auf die Gestaltung von Wahlgräbern aus.
Hier ist wieder der Wille zu sehr persönlichen Grabmahlen erkennbar und es wird
bundesweit eine Liberalisierung der Friedhofssatzungen vom Steinmetzhandwerk
eingefordert.
Dieser Trend
ist sehr erfreulich, denn er bedeutet die Chance auf mehr gestalterischen
Reichtum auf unseren Friedhöfen. Das ist besonders bei den historischen
Grabstellen ein sehr geschätztes und erhaltenswertes Kulturgut.
In der
Neufassung der Satzung haben wir besonders den Bereich V „Grabmale und
Grabausstattungen“ überarbeitet und an die heutigen gesellschaftlichen
Erfordernisse angepasst.
Um die
Friedhofssatzung auch künftig gut lesbar zu halten, wurde keine
Änderungssatzung sondern eine neue Friedhofssatzung erarbeitet.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Friedhofssatzung der Stadt
Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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