Begründung/Erläuterung:
Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben ist auf der
Grundlage der Betriebssatzung vom 03. 12. 2014 sowie des § 16 des Gesetzes über
die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –
EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan
aufzustellen.
Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind
- der Erfolgsplan,
- der
Vermögensplan,
- der Finanzplan,
- der
Investitionsplan,
- die
Stellenübersicht.
Der Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Haushaltsjahres von
der Betriebsleitung aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem
Betriebsausschuss vorzulegen, der ihn mit dem Beratungsergebnis an den Stadtrat
zur Beschlussfassung weiterleitet.
Zur umfassenden Erläuterung der wichtigsten Planpositionen wurde außerdem
ein Vorbericht beigefügt.
Dem Wirtschaftsplan 2018 liegt die Gebührenkalkulation der zentralen und
dezentralen Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben für die Jahre 2018 – 2020
zugrunde.
Mit dem Wirtschaftsplan wird der Betrieb in die Lage versetzt, den
Betrieb nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der im
Wirtschaftsplan dargestellten Plandaten zu führen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Dem Erfolgsplan 2018 wird im Ertrag mit 4.932.067,00
EUR und im Aufwand mit 4.808.256,00 EUR zugestimmt. Es ist vorgesehen, den
auf der Kalkulation der Eigenkapitalverzinsung beruhenden Gewinnanteil an
den städtischen Haushalt abzuführen.
- Dem Vermögensplan 2018 wird in Einnahmen und
Ausgaben mit je 3.762.749,00 EUR zugestimmt.
- Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
auf 0,00 EUR festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für
Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
0,00 EUR festgesetzt.
- Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite
aufgenommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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