Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasseranlage)
Vorlage
VI/0454/17
Aktenzeichen
EBA/jor-je
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.

 

Der Eigenbetrieb hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn nötig - fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.

 

In Anwendung der kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Erfordernis wurde die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo Kommunalberatung GmbH erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom Stadtrat der Stadt Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können, mit dem Ziel, ab 01. 01. 2018 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu erheben.

 

Die Erarbeitung der Gebührenkalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte für die Jahre 2018 – 2020 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung für die Vorjahre bis 2015.

 

Für die Ermittlung der ansatzfähigen Kosten für die jeweiligen Kostenträger unterliegt der EBA als öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA).

 

Im Einzelnen wurden folgende Gebühren (durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum 2018 – 2020) neu kalkuliert:

 

a)    Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Gruben beträgt 9,22 €/m³ (bisher 8,59€/m³) nach dem Frischwassermaßstab,

b)    Gebühr für die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen beträgt 15,35 €/m³ (bisher 14,35€/m³)nach dem Maßstab der entsorgten Menge Fäkalschlamms

 

Die Kalkulationsunterlagen wurden der Beschlussvorlage Nr. VI/0452/17 beigefügt. Die komplette Kalkulation liegt zur Einsichtnahme im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung vor.

 

Darüber hinaus werden künftig Wassermesseinrichtungen (Wasseruhr bzw. Gartenwasserzähler) gebührenpflichtig durch den Eigenbetrieb abgenommen und verplombt. Für diese Abnahme wird dem Gebührenpflichtigen eine Gebühr in Höhe von 27,47 Euro berechnet. Sämtliche Aufwendungen für die Anschaffung, Ein- und Ausbau, Austausch, Unterhaltung und Eichung hat der Gebührenpflichtige zu tragen.

 

Ob sich eine Reduktion der persönlichen Schmutzwassergebühr mittels ergänzender Wasseruhren gegenüber den Mehraufwendungen für die Installation, Wartung und Verplombung der Wasseruhren rechnet, bleibt im Einzelfall vom Grundstückseigentümer selbst abzuwägen.

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlage: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)

Die Ortschaftsräte können die Datei bei ihren Ortsbürgermeistern einsehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasseranlage)

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: