Der
Stadt Aschersleben obliegen auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt
geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288,
341) die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung im Rahmen des eigenen
Wirkungskreises.
Zur Sicherstellung dieser Aufgaben hat die Stadt
Aschersleben als Träger der Freiwilligen Feuerwehr u. a. eine leistungsfähige
Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den
erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten (§ 2 Abs. 2 Nr.
1 BrSchG).
In
der 1. Fortschreibung zur Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt
Aschersleben, die in der Stadtratssitzung am 30.03.2016 beschlossen wurde, wird
der Stadt vor dem Hintergrund der sehr geringen Anzahl von Einsatzkräften
innerhalb der Ortsfeuerwehr Groß Schierstedt eine gemeinsame Entwicklung der
Ortsfeuerwehren Groß Schierstedt und Klein Schierstedt empfohlen. Dadurch soll
die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in diesem Teil der
Stadt Aschersleben verbessert werden.
Dieser
Empfehlung folgend hat sich die Stadt mit beiden Ortsfeuerwehren (OrtsFw) ins
Benehmen gesetzt, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zur Sicherstellung des
Brandschutzes und der Hilfeleistung in beiden Ortsteilen zu erarbeiten und
damit die im § 2 Abs. 1 und 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) festgeschriebene Pflichtaufgabe zu erfüllen.
In
den sehr konstruktiven gemeinsamen Gesprächen mit den Kameraden beider
OrtsFw wurde die Zusammenlegung der
beiden OrtsFw zu einer gemeinsamen Wehr am Standort Klein Schierstedt als zukunftsfähige
Lösung entwickelt. Nach der Zusammenlegung beider OrtsFw soll die bisherige
Fahrzeughalle in Groß Schierstedt lediglich als unselbstständiger Standort zur
Unterstellung eines MTF genutzt werden, um so die schnellere Zuführung von
Einsatzkräften an den Einsatzort zu gewährleisten. Am Standort in Klein
Schierstedt ist vorgesehen, die alte Fahrzeugtechnik gegen ein neues
Löschfahrzeug (HLF 10) zu ersetzen.
Im
Ergebnis der Vorgespräche wurde am 22.10.2016 eine gemeinsame Hauptversammlung
beider OrtsFw im Dorfgemeinschaftshaus Klein Schierstedt durchgeführt. Zu
dieser Versammlung waren neben den Feuerwehrkameraden beider Wehren und
Vertretern der Verwaltung auch der Ortsbürgermeister der Ortschaft Groß
Schierstedt und ein Vertreter des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Klein
Schierstedt zugegen.
Die
beiden jetzigen Ortswehrleiter stellten das Vorhaben der Zusammenlegung der OrtsFw Groß Schierstedt und der OrtsFw
Klein Schierstedt zu einer zukünftigen "Ortsfeuerwehr Schierstedt"
umfänglich vor.
Insbesondere
wurde dargestellt, wie sich die Gebäudenutzung und die geplante Entwicklung des
Fahrzeugbestandes im Falle der Zusammenlegung verändern werden. Weiterhin wurde
die zukünftige Personalentwicklung bei einem Zusammenschluss vorgestellt. Zudem
hatten alle anwesenden Mitglieder die Möglichkeit, ihre Meinung zum Vorhaben zu
äußern. Neben der Klärung einiger Fragen fand das Vorhaben bei allen anwesenden
Kameraden große Zustimmung. Im Rahmen
der dann vorgenommenen Abstimmung sprachen sich alle anwesenden Kameradinnen
und Kameraden einstimmig für den Zusammenschluss beider OrtsFw am Standort in
Klein Schierstedt aus.
Entsprechend
der geltenden Alarm- und Ausrückeordnung für die Freiwillige Feuerwehr
Aschersleben erfolgt bereits jetzt die gemeinsame Alarmierung beider OrtsFw bei
jedem Schadensereignis. Durch die Zusammenlegung wird diese Regelung noch
optimiert, da die Fahrzeugtechnik innerhalb der nächsten zwei Jahre
schrittweise erneuert wird und dem Bestand der dann zur Verfügung stehenden
Einsatzkräfte angepasst werden soll. Dadurch wird zukünftig eine normgerechte
Besetzung der Fahrzeuge im Einsatzfall gewährleistet.
Das
Einsatzgebiet wird sich nach der Zusammenlegung im Regelfall auf die
Ortschaften Groß Schierstedt und Klein Schierstedt erstrecken. Dieses Gebiet
wird bereits jetzt durch beide Wehren abgedeckt. Mit der Zusammenlegung werden
alle jetzigen Mitglieder beider OrtsFw in die neue OrtsFw übernommen. Die neue OrtsFw verfügt nach der
Zusammenlegung über folgenden Mitgliederbestand:
1.
Einsatzabteilung 25
2.
Altersabteilung 15
3.
Jugendfeuerwehr
9
4.
Kinderfeuerwehr 11
Die Stadt hat einen entsprechenden
Antrag auf Zusammenlegung der beiden Ortsfeuerwehren über den Salzlandkreis
(Kreisbrandmeister) an das Ministerium für Inneres und Sport eingereicht.
Nachdem der Antrag von beiden Behörden ausführlich geprüft wurde, liegt uns
hierzu die Genehmigung in Form des Schreibens vom 22.05.2017 (siehe Anlage)
vor.
Durch den Beschluss des Stadtrates
wäre die Zusammenlegung beider Ortsfeuerwehren rechtskräftig.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Schreiben vom Ministerium für Inneres und Sport des
Landes Sachsen-Anhalt Magdeburg vom 22.05.2017
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt in seiner Sitzung die Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren
von Groß Schierstedt und Klein Schierstedt zur Ortsfeuerwehr „Schierstedt“ mit
Wirkung zum 01.10.2017.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle x |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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