Betreff
Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren Groß Schierstedt und Klein Schierstedt zur Ortsfeuerwehr Schierstedt
Vorlage
VI/0427/17
Aktenzeichen
D IV-31 gr/ri
Art
Beschlussvorlage

Der Stadt Aschersleben obliegen auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 341) die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung im Rahmen des eigenen Wirkungskreises.

Zur Sicherstellung dieser Aufgaben hat die Stadt Aschersleben als Träger der Freiwilligen Feuerwehr u. a. eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BrSchG).

In der 1. Fortschreibung zur Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Aschersleben, die in der Stadtratssitzung am 30.03.2016 beschlossen wurde, wird der Stadt vor dem Hintergrund der sehr geringen Anzahl von Einsatzkräften innerhalb der Ortsfeuerwehr Groß Schierstedt eine gemeinsame Entwicklung der Ortsfeuerwehren Groß Schierstedt und Klein Schierstedt empfohlen. Dadurch soll die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in diesem Teil der Stadt Aschersleben verbessert werden.

Dieser Empfehlung folgend hat sich die Stadt mit beiden Ortsfeuerwehren (OrtsFw) ins Benehmen gesetzt, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in beiden Ortsteilen zu erarbeiten und damit die im § 2 Abs. 1 und 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) festgeschriebene Pflichtaufgabe zu erfüllen.

In den sehr konstruktiven gemeinsamen Gesprächen mit den Kameraden beider OrtsFw  wurde die Zusammenlegung der beiden OrtsFw zu einer gemeinsamen Wehr am Standort Klein Schierstedt als zukunftsfähige Lösung entwickelt. Nach der Zusammenlegung beider OrtsFw soll die bisherige Fahrzeughalle in Groß Schierstedt lediglich als unselbstständiger Standort zur Unterstellung eines MTF genutzt werden, um so die schnellere Zuführung von Einsatzkräften an den Einsatzort zu gewährleisten. Am Standort in Klein Schierstedt ist vorgesehen, die alte Fahrzeugtechnik gegen ein neues Löschfahrzeug (HLF 10) zu ersetzen.

Im Ergebnis der Vorgespräche wurde am 22.10.2016 eine gemeinsame Hauptversammlung beider OrtsFw im Dorfgemeinschaftshaus Klein Schierstedt durchgeführt. Zu dieser Versammlung waren neben den Feuerwehrkameraden beider Wehren und Vertretern der Verwaltung auch der Ortsbürgermeister der Ortschaft Groß Schierstedt und ein Vertreter des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Klein Schierstedt zugegen.

Die beiden jetzigen Ortswehrleiter stellten das Vorhaben der Zusammenlegung  der OrtsFw Groß Schierstedt und der OrtsFw Klein Schierstedt zu einer zukünftigen "Ortsfeuerwehr Schierstedt" umfänglich vor.

Insbesondere wurde dargestellt, wie sich die Gebäudenutzung und die geplante Entwicklung des Fahrzeugbestandes im Falle der Zusammenlegung verändern werden. Weiterhin wurde die zukünftige Personalentwicklung bei einem Zusammenschluss vorgestellt. Zudem hatten alle anwesenden Mitglieder die Möglichkeit, ihre Meinung zum Vorhaben zu äußern. Neben der Klärung einiger Fragen fand das Vorhaben bei allen anwesenden Kameraden große Zustimmung.  Im Rahmen der dann vorgenommenen Abstimmung sprachen sich alle anwesenden Kameradinnen und Kameraden einstimmig für den Zusammenschluss beider OrtsFw am Standort in Klein Schierstedt aus.

Entsprechend der geltenden Alarm- und Ausrückeordnung für die Freiwillige Feuerwehr Aschersleben erfolgt bereits jetzt die gemeinsame Alarmierung beider OrtsFw bei jedem Schadensereignis. Durch die Zusammenlegung wird diese Regelung noch optimiert, da die Fahrzeugtechnik innerhalb der nächsten zwei Jahre schrittweise erneuert wird und dem Bestand der dann zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte angepasst werden soll. Dadurch wird zukünftig eine normgerechte Besetzung der Fahrzeuge im Einsatzfall gewährleistet.

Das Einsatzgebiet wird sich nach der Zusammenlegung im Regelfall auf die Ortschaften Groß Schierstedt und Klein Schierstedt erstrecken. Dieses Gebiet wird bereits jetzt durch beide Wehren abgedeckt. Mit der Zusammenlegung werden alle jetzigen Mitglieder beider OrtsFw in die neue OrtsFw  übernommen. Die neue OrtsFw verfügt nach der Zusammenlegung über folgenden Mitgliederbestand:

1.                                                        Einsatzabteilung                 25

2.                                                        Altersabteilung                   15

3.                                                        Jugendfeuerwehr                 9

4.                                                        Kinderfeuerwehr                 11

Die Stadt hat einen entsprechenden Antrag auf Zusammenlegung der beiden Ortsfeuerwehren über den Salzlandkreis (Kreisbrandmeister) an das Ministerium für Inneres und Sport eingereicht. Nachdem der Antrag von beiden Behörden ausführlich geprüft wurde, liegt uns hierzu die Genehmigung in Form des Schreibens vom 22.05.2017 (siehe Anlage) vor.

Durch den Beschluss des Stadtrates wäre die Zusammenlegung beider Ortsfeuerwehren rechtskräftig.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

Schreiben vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Magdeburg vom 22.05.2017


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung die Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren von Groß Schierstedt und Klein Schierstedt zur Ortsfeuerwehr „Schierstedt“ mit Wirkung zum 01.10.2017.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle    x

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: