Betreff
Beschluss über die Fortführung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 17 "Mischgebiet - Bei den elf Morgen" in Aschersleben
Vorlage
VI/0425/17
Aktenzeichen
IV/61-21.17/fi
Art
Beschlussvorlage

Für das Areal zwischen Kreuzstraße und Lindenstraße war 1994 der Bau von 77 Sozialwohnungen in viergeschossiger Bauweise durch die GAP Leasing geplant. Mit dem oberen Teil sollte das Gelände als Mischgebiet entwickelt werden. Im Jahr 1994 erfolgte zum Vorentwurf des Bebauungsplanes die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die GAP Leasing meldete 1997 Insolvenz an und somit wurde das Vorhaben nach dem Abriss der Werkhallen nicht realisiert.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Aschersleben (2007) ist der betreffende Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Deshalb liefen auch mehrere Gespräche bzw. Verhandlungen mit Investoren, die an diesem Standort einen Einfamilienhausbebauung realisieren wollten. Im Umfeld der Villenbebauung an der Lindenstraße und Einzelhausbebauung an der Blumenstraße kann diese freie Fläche nachhaltig unter Nutzung der anliegenden Infrastruktur ergänzt werden.

Seitens der Vermietung & Verpachtung Grundstückshandel Michael Glittenberg, Bärenröder Straße 97b, D-06493 Harzgerode OT Güntersberge liegt ein Antrag zum Erwerb der Fläche vor und der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss hat am 24.05.2017 eine entsprechende Option beschlossen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

  1. Antrag von Vermietung & Verpachtung Grundstückshandel Michael Glittenberg, Bärenröder Straße 97b, D-06493 Harzgerode OT Güntersberge
  2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17
  3. Entwurf des städtebaulichen Vertrages

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.    Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 07. April 1993 für den Bebauungsplan Nr. 17 “Mischgebiet – Bei den elf Morgen” wird um ca. 39.936 m² reduziert und beinhaltet den südlichen Teil des ehemaligen Geländes der Baumaschinen Gatersleben AG.

2.    Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben Flur 86

soll der Bebauungsplan Nr. 17 "
Wohngebiet – Bei den elf Morgen " fortgeführt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Süden durch die Lindenstraße, im Westen durch die Kreuzstraße und im Norden durch die Verlängerung der Bahnhofstraße begrenzt. Die überplante Fläche beträgt ca. 2,38 ha (23.842 m²)

3.    Die nachfolgenden Flurstücke der Flur 80 und Flur 86

oberhalb der Bahnhofstraße, südlich der Blumenstraße und westlich des 17-ner Bergs sind nicht mehr Gegenstand des Planverfahrens.

4.    Die Bezeichnung des südlichen Teilgebietes des Bebauungsplanes wird geändert in Bebauungsplan Nr. 17 “Wohngebiet – Bei den elf Morgen” und hat damit einen Geltungsbereich von 2,38 ha Größe.

5.    Zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 3 mit Vermietung & Verpachtung Grundstückshandel Michael Glittenberg, Bärenröder Straße 97b, D-06493 Harzgerode OT Güntersberge abgeschlossen werden.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.1.1.10.5431000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: