Betreff
Beschluss über die abschließende Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr, 1/97 "Windpark Drohndorf" im OT Drohndorf, Aschersleben.
Vorlage
VI/0421/17
Art
Beschlussvorlage

Der Entwurf zur Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, hat vom 20. März 2017 bis einschließlich 21. April 2017 öffentlich ausgelegen.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen, zur Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“, geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu prüft der Stadtrat der Stadt Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zur Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ zu berücksichtigen.

Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: Abwägungsdokumentation zum Aufhebungsbeschluss des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 06.09.2017 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Aufhebungsverfahren des funktionslosen Bebauungsplanes Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: