Betreff
1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse
Vorlage
VI/0417/17
Aktenzeichen
0-13.30
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.02.2015 eine neue Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse beschlossen.

 

Diese Geschäftsordnung wurde an die Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) angepasst. Vorbereitend wurden mehrere Beratungen mit den Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, dem Stadtratsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister durchgeführt.

 

Die Geschäftsordnung ist seit mehr als zwei  Jahren in Kraft. Dies war Anlass dafür, diese auf den Prüfstand zu stellen. Hierzu gab es am 20.04.2017 eine Beratung mit dem Stadtratsvorsitzenden, den Ausschussvorsitzenden, den Fraktionsvorsitzenden und dem Oberbürgermeister.

 

Im Ergebnis dieser Beratung wurde festgestellt, dass sich die Geschäftsordnung bewährt hat. In einigen Punkten wurde eine Klarstellung von Regelungen der Geschäftsordnung für sinnvoll erachtet. Es handelt sich dabei um folgende Regelungsbereiche der Geschäftsordnung:

 

·         Sitzungsleitung und –verlauf

Das Rederecht des Stadtratsvorsitzenden zu Tagesordnungspunkten ist in der Geschäftsordnung zu konkretisieren (§ 5 Abs. 1 Satz 3).

 

Für den Fall, dass der Stadtratsvorsitzende zu einem Verhandlungsgegenstand als Mitglied des Stadtrates sprechen möchte, muss er nur für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung über diesen Verhandlungsgenstand die Sitzungsleitung abgeben.

 

Diese Regelung gilt über die Verweisungsvorschrift in § 20 Abs. 1 Geschäftsordnung sinngemäß auch für die Ausschussvorsitzenden.

 

·         Beratung der Sitzungsgegenstände

Die Übertragung des Rederechts vom Oberbürgermeister auf beauftragte Vertreter ist in der Geschäftsordnung ebenfalls zu präzisieren (§ 8 Abs. 1 und Abs. 5).

 

Der Oberbürgermeister hat aufgrund seiner Rechtsstellung nach dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) ein umfassendes Rederecht im Stadtrat und in den Ausschüssen. Dieses Rederecht kann übertragen werden. Aufgrund der Komplexität mancher Beschlussvorlagen ist es oft erforderlich, dass diese durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung erläutert werden.

 

Diese Regelung gilt über die Verweisungsvorschrift in § 20 Abs. 1 Geschäftsordnung sinngemäß auch für die Ausschüsse.

 

·         Sachanträge

Hier erfolgt eine redaktionelle Änderung in § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

 

Im Ergebnis der Beratung vom 20.04.2017 wurde die 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse erarbeitet. Diese ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Dieser Anlage sind die Einzelheiten der beabsichtigten Änderungen der Geschäftsordnung zu entnehmen.

 

Die Änderung der Geschäftsordnung ist mit der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates zu beschließen.

 

Der Beschlussvorlage ist weiter eine Lesefassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse beigefügt, in der die beabsichtigten Änderungen eingearbeitet und farblich dargestellt sind (Anlage 2).

 

 

 

 

 

 


 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

1.        1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse

2.        Lesefassung der geänderten Geschäftsordnung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte

 

„1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse“.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: