Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.02.2015 eine neue Geschäftsordnung für den
Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse beschlossen.
Diese
Geschäftsordnung wurde an die Regelungen des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) angepasst.
Vorbereitend wurden mehrere Beratungen mit den Fraktionsvorsitzenden der im
Stadtrat vertretenen Fraktionen, dem Stadtratsvorsitzenden und dem
Oberbürgermeister durchgeführt.
Die
Geschäftsordnung ist seit mehr als zwei
Jahren in Kraft. Dies war Anlass dafür, diese auf den Prüfstand zu
stellen. Hierzu gab es am 20.04.2017 eine Beratung mit dem
Stadtratsvorsitzenden, den Ausschussvorsitzenden, den Fraktionsvorsitzenden und
dem Oberbürgermeister.
Im
Ergebnis dieser Beratung wurde festgestellt, dass sich die Geschäftsordnung
bewährt hat. In einigen Punkten wurde eine Klarstellung von Regelungen der
Geschäftsordnung für sinnvoll erachtet. Es handelt sich dabei um folgende
Regelungsbereiche der Geschäftsordnung:
·
Sitzungsleitung und –verlauf
Das Rederecht des Stadtratsvorsitzenden zu
Tagesordnungspunkten ist in der Geschäftsordnung zu konkretisieren (§ 5 Abs. 1 Satz 3).
Für den Fall, dass der Stadtratsvorsitzende zu einem
Verhandlungsgegenstand als Mitglied des Stadtrates sprechen möchte, muss er nur
für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung über diesen
Verhandlungsgenstand die Sitzungsleitung abgeben.
Diese Regelung gilt über die Verweisungsvorschrift in §
20 Abs. 1 Geschäftsordnung sinngemäß auch für die Ausschussvorsitzenden.
·
Beratung der Sitzungsgegenstände
Die
Übertragung des Rederechts vom Oberbürgermeister auf beauftragte Vertreter ist
in der Geschäftsordnung ebenfalls zu präzisieren (§ 8 Abs. 1 und Abs. 5).
Der
Oberbürgermeister hat aufgrund seiner Rechtsstellung nach dem Kommunalverfassungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) ein umfassendes
Rederecht im Stadtrat und in den Ausschüssen. Dieses Rederecht kann übertragen
werden. Aufgrund der Komplexität mancher Beschlussvorlagen ist es oft
erforderlich, dass diese durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung
erläutert werden.
Diese
Regelung gilt über die Verweisungsvorschrift in § 20 Abs. 1 Geschäftsordnung
sinngemäß auch für die Ausschüsse.
·
Sachanträge
Hier erfolgt eine redaktionelle Änderung in § 9 Abs. 2
der Geschäftsordnung.
Im
Ergebnis der Beratung vom 20.04.2017 wurde die 1. Änderung der Geschäftsordnung
für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse erarbeitet. Diese
ist der Beschlussvorlage als Anlage 1
beigefügt. Dieser Anlage sind die Einzelheiten der beabsichtigten Änderungen der
Geschäftsordnung zu entnehmen.
Die
Änderung der Geschäftsordnung ist mit der Mehrheit der Mitglieder des
Stadtrates zu beschließen.
Der
Beschlussvorlage ist weiter eine Lesefassung der Geschäftsordnung für den
Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse beigefügt, in der die
beabsichtigten Änderungen eingearbeitet und farblich dargestellt sind (Anlage 2).
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
1.
1.
Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine
Ausschüsse
2.
Lesefassung
der geänderten Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte
„1.
Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine
Ausschüsse“.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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