Betreff
Satzung der Stadt Aschersleben über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie im kulturellen und sozialen Bereich
Vorlage
VI/0413/17
Aktenzeichen
DI-32 schu/ri
Art
Beschlussvorlage

Das Zusammenleben in unserer Stadt und ihren elf Ortschaften ist zu einem wesentlichen Teil durch das ehrenamtliche Engagement von Männern und Frauen geprägt. Sie bestimmen nicht nur in den Räten, Vereinen und Freiwilligen Feuerwehren die Entwicklungsrichtung unseres Gemeinwesens.

 

Auch in vielen anderen Bereichen sind sie ein unverzichtbares unterstützendes Element zur Erfüllung freiwilliger kommunaler Aufgaben. Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit beispielsweise verfügt die Stadt Aschersleben schon seit langem nur noch in den drei Jugendfreizeiteinrichtungen der Kernstadt (Wassertormühle, Walkmühlenweg und Melle) über Fachpersonal. In den ländlichen Jugendclubs werden die Aufgaben durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten für ALG II-Empfänger, spezielle Maßnahmen für Langzeitarbeitslose oder Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes erfüllt, die zumeist nicht über die nötige fachliche Qualifikation verfügen.

 

Hierbei kann zunehmend festgestellt werden, dass es schwieriger wird, die frei werdenden Stellen neu zu besetzen. Ehemalige Mitarbeiter(innen), mit denen positive Erfahrungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit seitens des Stadtjugendpflegers gemacht wurden, sind jedoch bereit, ehrenamtlich Jugendclubs in den Ortschaften zu betreuen. Um das ehrenamtliche Engagement einzelner auf einen rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen, ist der Erlass einer Satzung der Stadt Aschersleben über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie im kulturellen und sozialen Bereich unerlässlich.

 

Gleiches trifft auch auf das Engagement im kulturellen und sozialen Bereich zu, z. B. in den Frauenkommunikationszentren, bei der Seniorenbetreuung oder der Heimatpflege.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Satzung der Stadt Aschersleben über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie im kulturellen und sozialen Bereich


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat Aschersleben beschließt die Satzung der Stadt Aschersleben über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie im kulturellen und sozialen Bereich.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

3.6.6.11 5421000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: