Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung für Sicherungsmaßnahmen in der Städtebauförderung
Vorlage
VI/0401/17
Aktenzeichen
DIV
Art
Beschlussvorlage

Der Stadt Aschersleben wurden auf der Grundlage der aktuellen Richtlinie über die Gewährung

von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien) gemäß Abschnitt D Nr. 8 in den Programmjahren 2015/16 der Städtebauförderung Stadtumbau – Ost zur Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren vom Landesverwaltungsamt, Referat Städte- und Wohnungsbauförderung, Wohnungswesen, Schulbauförderung für die Sicherung des

 

·        Hopfenmarktes 20, Großer Halken 5                                                               528.000 €           

für das Haushaltsjahr 2017 bewilligt.

 

Für das Programmjahr 2017 wurden die drei Sicherungsmaßnahmen

 

·         

Kleiner Halken 4

-- Ascherslebener Gebäude- und                    149.800 €

   Wohnungsgesellschaft

 

·         

Hohe Straße 6

-- Ascherslebener Gebäude- und                     93.800 

   Wohnungsgesellschaft

 

 

·         

St. Stephanikirche

Kirchendach 1. BA

-- Evangelisches Kirchenspiel                          500.000 €

   Aschersleben                                            ----------------------------

                                                                      743.600 € 

 

  

 

 

 

beantragt.

 

Die Sicherungen erfolgen ohne städtischen Eigenanteil mit einer 100% Förderung von Bund und Land.

Eine Zuwendungsvoraussetzung für den Empfänger Stadt Aschersleben laut o. g. Richtlinien ist die Darstellung der Finanzierung im doppischen Produktplan 2017 in der Produktgruppe

5.1.1. – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Aus diesem Grund werden zum Nachweis folgende Buchungsstellen neu angelegt und den Anforderungen der Richtlinien entsprechend, durch den Beschluss einer außerplanmäßigen Auszahlung die haushaltsrechtliche Ermächtigung geschaffen.

 

·          

5.1.1.20.4141005/5.1.1.20.6141005 – Zuweisung für laufende Zwecke vom Land

·          

5.1.1.20.5315005/5.1.1.20.7315005 – Zuschüsse an verbundene Unternehmen

·          

5.1.1.20.5318005/5.1.1.20.7318005 – Zuschüsse an übrige Bereiche

 

Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf das geplante Ergebnis des Finanzplanes 2017.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.271.600 € für Sicherungsmaßnahmen.

Die Deckung erfolgt aus der Einnahme auf der Buchungsstelle: 5.1.1.20.4141005/5.1.1.20.6141005 – Zuweisung für laufende Zwecke vom Land.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

5.1.1.20.4141005/

5.1.1.20.6141005

Buchungsstelle

743.600,00 €

 

 

5.1.1.20.5315005/5.1.1.20.7315005

Buchungsstelle

243.600,00 €

 

 

5.1.1.20.5318005/5.1.1.20.7318005

Buchungsstelle

500.000,00 €

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: