Der Stadt Aschersleben wurden auf der Grundlage der aktuellen Richtlinie
über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen
Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien) gemäß Abschnitt D
Nr. 8 in den Programmjahren 2015/16 der Städtebauförderung Stadtumbau – Ost zur
Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren vom Landesverwaltungsamt, Referat
Städte- und Wohnungsbauförderung, Wohnungswesen, Schulbauförderung für die
Sicherung des
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Hopfenmarktes 20, Großer Halken 5 528.000 €
für das Haushaltsjahr 2017 bewilligt.
Für das Programmjahr 2017 wurden die drei Sicherungsmaßnahmen
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Kleiner Halken 4 |
-- Ascherslebener Gebäude- und 149.800 €
Wohnungsgesellschaft |
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Hohe Straße 6 |
-- Ascherslebener Gebäude- und 93.800 € Wohnungsgesellschaft |
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St. Stephanikirche Kirchendach 1. BA |
-- Evangelisches
Kirchenspiel 500.000 € Aschersleben
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743.600 €
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beantragt.
Die Sicherungen erfolgen ohne städtischen Eigenanteil mit einer 100%
Förderung von Bund und Land.
Eine Zuwendungsvoraussetzung für den Empfänger Stadt Aschersleben laut o.
g. Richtlinien ist die Darstellung der Finanzierung im doppischen Produktplan
2017 in der Produktgruppe
5.1.1. – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Aus diesem Grund werden zum Nachweis folgende Buchungsstellen neu
angelegt und den Anforderungen der Richtlinien entsprechend, durch den
Beschluss einer außerplanmäßigen Auszahlung die haushaltsrechtliche
Ermächtigung geschaffen.
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5.1.1.20.4141005/5.1.1.20.6141005 – Zuweisung für laufende Zwecke vom
Land |
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5.1.1.20.5315005/5.1.1.20.7315005 – Zuschüsse an verbundene Unternehmen |
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5.1.1.20.5318005/5.1.1.20.7318005 – Zuschüsse an übrige Bereiche |
Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf das geplante Ergebnis des
Finanzplanes 2017.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.271.600 €
für Sicherungsmaßnahmen.
Die Deckung erfolgt aus der Einnahme auf der
Buchungsstelle: 5.1.1.20.4141005/5.1.1.20.6141005
– Zuweisung für laufende Zwecke vom Land.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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5.1.1.20.4141005/ 5.1.1.20.6141005 |
Buchungsstelle |
743.600,00
€ |
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5.1.1.20.5315005/5.1.1.20.7315005 |
Buchungsstelle |
243.600,00
€ |
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5.1.1.20.5318005/5.1.1.20.7318005 |
Buchungsstelle |
500.000,00
€ |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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