Betreff
Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Drohndorf und Freckleben
Vorlage
VI/0354/16
Aktenzeichen
DIV-31 gro/ri
Art
Beschlussvorlage

Der Stadt Aschersleben obliegen auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 341) die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung im Rahmen des eigenen Wirkungskreises.

Zur Sicherstellung dieser Aufgaben hat die Stadt Aschersleben als Träger der Freiwilligen Feuerwehr u. a. die erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen vorzuhalten (§2 Abs. 2 Nr. 1 BrSchG).

 

Das jetzige Feuerwehrgerätehaus der Ortschaft Drohndorf musste im August 2014 aufgrund erheblicher Baumängel und damit verbundener Einsturzgefahr aus Sicherheitsgründen geräumt werden. Seither ist dieses Gebäude gesperrt und für die Freiwillige Feuerwehr Drohndorf nicht mehr nutzbar. Um die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung überhaupt noch weiterhin vor Ort leisten zu können, wurden die Fahrzeuge, Gerätschaften und sonstigen Materialien auf andere städtische Objekte im Ort verteilt, so dass der Betrieb der Ortsfeuerwehr Drohndorf somit zunächst aufrecht erhalten werden konnte.

 

Dennoch handelt es sich hier lediglich um eine Übergangslösung und die Stadt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr war somit angehalten, Lösungen zu erarbeiten, die einen ordnungsgemäßen Betrieb der Freiwilligen Feuerwehr gewährleisten.

 

In Abwägung mehrerer von der Stadt vorgeschlagenen Varianten hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.10.2015 für die Sanierung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses am Standort Wasserteich 52 entschieden und die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt.

 

Im Rahmen der dann durch das Bauamt vorgenommenen weiteren Planungen stellte sich jedoch heraus, dass eine Sanierung dieses Objektes trotz vorgesehener Aufstockung des Gebäudes technisch nicht umsetzbar ist. Diese Erkenntnis resultiert aus einer Stellungnahme der Feuerwehr-Unfallkasse vom 11.04.2016, wonach anhand der zur Prüfung eingereichten Planungsunterlagen zur Sanierung der alten Gebäudestruktur kein den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen entsprechender Zustand des Feuerwehrgerätehauses erreicht werden kann.

 

Damit ist die Umsetzung des o. g. Stadtratsbeschlusses faktisch nicht mehr möglich und die Verwaltung ist somit erneut angehalten, eine Lösung für die Ortsfeuerwehr Drohndorf herbeizuführen.

 

Grundsätzlich hat sich die Stadt bei derartig umfangreichen Vorhaben an den Empfehlungen der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans zu orientieren. Folglich muss die Stadt eine Lösung avisieren, die zukunftsfähig und damit auch förderfähig ist.

 

Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt bereits am 11.05.2016 zu einer Informationsveranstaltung ins Rathaus geladen, um den Ortschaften Drohndorf und Freckleben, vertreten durch die Ortsbürgermeister und die Wehrleitungen, sowie den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates, die Situation zu erläutern.

Zu diesem Zeitpunkt lag der Stadt ein mündliches Angebot über ein Grundstück vor, auf dem sich momentan noch Gebäude einer ehemaligen Schweinemastanlage befinden, deren Betrieb im Jahr 2015 eingestellt wurde.

Dieses Grundstück ist verkehrstechnisch sehr gut erschlossen und könnte aufgrund seiner zentralen Lage genau zwischen beiden Ortsteilen zur Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses und damit zur Unterbringung beider Ortsfeuerwehren dienen. Zwischenzeitlich liegen für diesen Standort eine positive Bauvoranfrage, ein Baugrundgutachten und ein Lärmschutzgutachten vor. Demnach wäre die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort zulässig.

 

Darüber hinaus hatten die Vertreter der Ortschaft Drohndorf bis zum Oktober 2016 noch drei weitere Grundstücke innerhalb der Ortschaft Drohndorf vorgeschlagen, auf denen die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses durch die Verwaltung zu prüfen war. Von diesen drei Grundstücken scheiden zwei Grundstücke aufgrund der unklaren Eigentumsverhältnisse aus.

Das zuletzt vorgeschlagene Grundstück an der Drohndorfer Landstraße wäre zwar aufgrund seiner Lage und Größe grundsätzlich mit einem Feuerwehrgerätehaus bebaubar, jedoch könnte hier nur ein Gebäude mit zwei Einstellplätzen errichtet werden. Faktisch ist die Stadt Aschersleben momentan auch noch kein Eigentümer dieses Grundstückes. Lediglich das mündliche Angebot einer ortsansässigen Privatperson liegt vor, wonach diese das bebaute Grundstück vom jetzigen Eigentümer erwerben und die Gebäude abreißen will, um es dann der Stadt im Tausch gegen ein städtisches Grundstück im Ortsteil Drohndorf zu übertragen. Dennoch wäre eine Förderung dieser Maßnahme aus den aktuellen Fördermittelprogrammen nicht möglich, da hierzu die zielführenden Empfehlungen aus der Risikoanalyse für die Sicherstellung des Brandschutzes nicht umgesetzt werden könnten.

 

Gleiches würde dann auch auf den vorzunehmenden Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Freckleben zutreffen.

 

Im Ergebnis aller bisherigen Erkenntnisse führt die Abwägung zur Herbeiführung einer Lösung dieser Problematik zu dem Schluss, dem Stadtrat die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für beide Ortsfeuerwehren am Standort An der Alten Siedlung zwischen den Ortslagen Drohndorf und Freckleben zu empfehlen.

 

Nach den bisher geltenden Förderrichtlinien wäre demnach auch eine Förderung möglich, wenn die Feuerwehren beider Ortschaften weiterhin organisatorisch eigenständig blieben und lediglich in einem Gebäude untergebracht wären. Damit sollte ein  durch die Zusammenlegung beider Ortsfeuerwehren verbundener möglicher Mitgliederrückgang ausgeschlossen sein, da es beiden Wehren selbst überlassen ist, ob und wann perspektivisch ein Zusammenschluss vorgenommen wird.

 

Mit der Realisierung des Vorhabens hätte die Stadt neben der Förderfähigkeit und der damit verbundenen Einsparung von Eigenmitteln ihre Aufgabe zur  Sicherstellung des Brandschutzes erfüllt und müsste dafür zukünftig an Stelle von bisher zwei nur noch ein Gebäude mit der entsprechenden Technik vorhalten. Ausserdem fallen auch die zukünftigen Betriebskosten für nur ein Feuerwehrgerätehaus geringer aus, als es für zwei derartige Objekte erforderlich wäre.  Gleichzeitig würden aufgrund des Neubaus mit Fahrzeughalle, Schulungsräumen, Büro und Sozialräumen langfristig keine Investitionskosten für bauliche Maßnahmen in diesem Bereich zu erwarten sein.

Die Einsatzbereitschaft, insbesondere während der Woche in der Zeit von 6.00 Uhr  - 18.00 Uhr würde sich damit ebenfalls verbessern. Da sich der neue Standort im Vergleich zu den bisherigen alten Feuerwehrstandorten zwar auf Frecklebener Gemarkung aber dennoch in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft Drohndorf befindet, ist nicht zu erwarten, dass sich die Hilfeleistungsfrist gegenüber der jetzigen Situation negativ verändert.  

 

Die bisherige Zuwendungsrichtlinie Brandschutz (ZuwendR BS), die  für Neubauten einen maximalen Förderbetrag i. H. v. 75.000 Euro je Fahrzeugstellplatz vorsah, ist zwar abgelaufen, jedoch ist nach jetzigen Erkenntnissen von einer Weiterführung oder Neuauflage von Förderprogrammen auszugehen.  

 

Insofern ist die hier vorgeschlagene Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses nach Einschätzung der Verwaltung langfristig die effektivste Lösung für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes nicht nur in der Ortschaft Drohndorf sondern im gesamten östlichen Stadtgebiet.  

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

x


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.    die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 28.10.2015 (Nr. 172/15) zur Wiederherstellung des Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Drohndorf;

2.    die Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Drohndorf und Freckleben, am Standort „An der Alten Siedlung“ zwischen den Ortslagen Drohndorf und Freckleben,   als Ersatzneubau für die bestehenden Feuerwehrgerätehäuser in beiden Ortschaften.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.2.6.20.1044.7851088  1,4 Mio €

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: