Betreff
Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen an die Ortsfeuerwehren der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0352/16
Aktenzeichen
DIV-31 gro/ri
Art
Beschlussvorlage

Mit der als Anlage beigefügten Richtlinie wird der Verwaltung eine Handlungsgrundlage zur Verfügung gestellt, die eine zweckgebundene Bezuschussung von Veranstaltungen und Aktivitäten aller Ortsfeuerwehren innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben außerhalb des eigentlichen Dienstgeschehens in einheitlicher Form regelt.

Dadurch soll den Ortsfeuerwehren neben möglichen Einnahmen aus Spenden und sonstigen Zuweisungen eine zusätzliche Unterstützung aus dem städtischen Haushalt gewährt werden, um damit die Kameradschaft zu pflegen und das Ehrenamt innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr als solches zu fördern. Gleichzeitig soll mit dieser Richtlinie und den darin aufgeführten Zuweisungen die gesellschaftliche Rolle der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben in der Stadt mit ihren Ortsteilen gestärkt werden.

Bei der Festlegung der einzelnen Zuweisungsarten bzw. bei der Bemessung der Zuweisungshöhe

wurde auf Erfahrungswerte der Finanzierung von Veranstaltungen und Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben aus den vergangenen Jahren zurückgegriffen, um so auch eine zweckmäßige und bedarfsorientierte Finanzierung sicherzustellen.

Die konkreten Regelungen sind der als Anlage beigefügten Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen an die Ortsfeuerwehren der Stadt Aschersleben zu entnehmen.


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Oberbürgermeister

Anlagen:

Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen an die Ortsfeuerwehren der Stadt Aschersleben


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte „Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen an die Ortsfeuerwehren der Stadt Aschersleben“.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.2.6.20.5271000  15.000,00 €

Buchungsstelle

          

Buchungsstelle

     

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

Zur Deckung werden verwendet:

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

erwartete Einnahmen:

      EUR

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

     

Stellenerweiterung                               

Stellenreduzierung

DEMOGRAFIE-CHECK:

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

BEMERKUNGEN:

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: