Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 %
Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH Aschersleben.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften
obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
“TAXON GmbH”, Zweigniederlassung Hettstedt.
Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am
06. Juli 2016 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der
Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben wurde der Jahresabschluss per
31.12.2015 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit der
Beschlussempfehlung weitergeleitet.
Zum Geschäftsjahr 2015:
Das Geschäftsjahr 2015 verlief insgesamt positiv und konnte mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 3,7 Tsd. EUR (Vorjahr 2,2 Tsd. EUR) abgeschlossen
werden.
Die Gesellschaft erhielt zur Durchführung von Arbeitsförderungsmaßnahmen
finanzielle Mittel in Höhe von 2,07 Mio. EUR. Diese Aufwandszuschüsse verringerten sich
im Vorjahresvergleich um 862 Tsd. EUR. Der Rückgang im Berichtsjahr ist
insbesondere auf die Beendigung des Landesprogrammes „Aktiv zur Rente Plus“
sowie auf die Minderung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zurückzuführen.
Diese rückläufigen Teilnehmerzahlen führten jedoch auch zu verminderten
Material-, Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
Im Durchschnitt des Jahres beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben 504
Personen (im Vorjahr 578 Personen), davon 463 Personen (im Vorjahr 483
Personen) in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Wichtige Tätigkeitsfelder im vergangenen Geschäftsjahr waren:
Ø Maßnahmen zur
Verbesserung der Umwelt (Biotop- und Feldgehölzpflege, Verbesserung der
Umweltbedingungen in den Grabensystemen, Neophytenbekämpfung)
Ø Vorbereitende
Denkmalpflege (Hilfe bei Ausgrabungsarbeiten)
Ø Hilfe im
kulturellen Bereich zur Vorbereitung und bei der Durchführung von kulturellen
Projekten
Ø Hilfe im
sozialen Bereich (Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube, Speisekammer, Kleiderkammer,
Sportvereine, Schulbusbegleiter)
Ø Ergänzende
Tätigkeiten im infrastrukturellem Bereich (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten
im Umfeld von Radwegen und Spielplätzen)
Die Liquiditätslage der Gesellschaft stellt sich positiv dar und ist als
stabil zu bezeichnen. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, alle
kurzfristigen Verbindlichkeiten zu begleichen. Forderungen wurden innerhalb der
Zahlungsziele vereinnahmt.
Die Eigenkapitalquote ist mit 83,6 % der Bilanzsumme als sehr gut
einzustufen. Sie hat sich im Laufe der letzten Jahre stetig verbessert.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und
der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine nennenswerten
Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlagen: (PDF – Datei im Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 und des Lageberichtes 2015 der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2015
der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird
zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2015 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der
Jahresüberschuss in Höhe von 3.679,83 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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