Betreff
Beschluss zur Einleitung des 1. Änderungsverfahrens Flächennutzungsplan des Ortsteiles Schackenthal, Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0326/16
Aktenzeichen
D IV/61-28.18/scha
Art
Beschlussvorlage

Planungsanlass ist die geordnete städtebauliche Entwicklung im nordöstlichen Randbereich des Ortsteiles Schackenthal der Stadt Aschersleben an der L 65 zur Ausweisung eines SO-Gebietes Tierhaltung.

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Ortsteiles Schackenthal wurde am 25.06.1999 durch das Regierungspräsidium Magdeburg genehmigt und ist am 12.07.1999 durch Bekanntmachung in Kraft getreten.

 

Mit Schreiben vom 09.06.2016 wurde durch die Betriebsgemeinschaft Schackenthal KG der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 18 „Sondergebiet Tierhaltung“ im Ortsteil Schackenthal, Stadt Aschersleben gestellt.

 

Es betrifft das Grundstück in der Gemarkung Schackenthal, Flur 2, Flurstück 5 an der Gemarkungsgrenze Schackenthal/Plötzkau nördlich der L 65. Im Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Da der vorgesehene vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 „Sondergebiet Tierhaltung L 65/Am Kohlenweg“ aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, besteht der Planungsanlass zum 1. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schackenthal, Stadt Aschersleben.

 

Das Sondergebiet Tierhaltung wird flächenmäßig entsprechend des Genehmigungsbescheides des Landesverwaltungsamtes nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ausgewiesen.

 

Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogenen Bebauungsplan besteht für die Stadt Aschersleben im Rahmen der Planungshoheit nach § 2 Abs. 3 BauGB die Möglichkeit, die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu beschränken und einer möglichen Erweiterung nach § 35 BauGB nicht zuzustimmen.

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

-         Übersichtsplan

-         Antrag auf Einleitung Bauleitplanverfahren durch den Vorhabenträger

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für das Gebiet der Gemarkung Schackenthal nördlich der L 65 an der Gemarkungsgrenze Schackenthal/Plötzkau ist für die Ausweisung eines Sondergebietes „Tierhaltung“ ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchzuführen.
  2. Für die städtebaulichen Planungsleistungen ist durch den Antragsteller ein fachkundiges Planugnsbüro zu beauftragen und zu bezahlen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: