Planungsanlass ist die geordnete städtebauliche Entwicklung im
nordöstlichen Randbereich des Ortsteiles Schackenthal der Stadt Aschersleben an
der L 65 zur Ausweisung eines SO-Gebietes Tierhaltung.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Ortsteiles Schackenthal wurde
am 25.06.1999 durch das Regierungspräsidium Magdeburg genehmigt und ist am
12.07.1999 durch Bekanntmachung in Kraft getreten.
Mit Schreiben vom 09.06.2016 wurde durch die Betriebsgemeinschaft
Schackenthal KG der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach §
12 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan 18 „Sondergebiet Tierhaltung“ im Ortsteil Schackenthal, Stadt
Aschersleben gestellt.
Es betrifft das Grundstück in der Gemarkung Schackenthal, Flur 2,
Flurstück 5 an der Gemarkungsgrenze Schackenthal/Plötzkau nördlich der L 65. Im
Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als Fläche für Landwirtschaft
ausgewiesen. Da der vorgesehene vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 „Sondergebiet
Tierhaltung L 65/Am Kohlenweg“ aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist,
besteht der Planungsanlass zum 1. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes
des Ortsteiles Schackenthal, Stadt Aschersleben.
Das Sondergebiet Tierhaltung wird flächenmäßig entsprechend des
Genehmigungsbescheides des Landesverwaltungsamtes nach
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ausgewiesen.
Mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogenen
Bebauungsplan besteht für die Stadt Aschersleben im Rahmen der Planungshoheit
nach § 2 Abs. 3 BauGB die Möglichkeit, die Errichtung und den Betrieb der
Anlage zu beschränken und einer möglichen Erweiterung nach § 35 BauGB nicht
zuzustimmen.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
-
Übersichtsplan
-
Antrag auf Einleitung Bauleitplanverfahren durch den
Vorhabenträger
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Für
das Gebiet der Gemarkung Schackenthal nördlich der L 65 an der
Gemarkungsgrenze Schackenthal/Plötzkau ist für die Ausweisung eines
Sondergebietes „Tierhaltung“ ein Änderungsverfahren zum
Flächennutzungsplan durchzuführen.
- Für
die städtebaulichen Planungsleistungen ist durch den Antragsteller ein
fachkundiges Planugnsbüro zu beauftragen und zu bezahlen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur
Deckung werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung
im Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||