Die Firma Cirrus GmbH & Co. KG hat der Stadt Aschersleben am 27.07.2016 insgesamt 4.000,00 Euro zur Unterstützung und Würdigung der Arbeit verschiedener Ortsfeuerwehren gespendet. Der Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 Euro verteilt sich auf vier Einzelbeträge zu jeweils 1.000,00 Euro mit unterschiedlichen Spendenzwecken.
Mit
dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die
Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der
Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und
Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die
Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.
Abweichend
hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung
bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen
beschließenden Ausschuss übertragen.
Gemäß
§ 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz-
und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert
10.000 Euro nicht übersteigt.
Die
nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass
über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52
Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die
schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben
werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht
realisiert werden kann.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende der Firma Cirrus GmbH & Co. KG zur Unterstützung der 125-Jahr-Feier der Ortsfeuerwehr Freckleben in Höhe von 1.000,00 Euro.
2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende der Firma Cirrus GmbH & Co. KG zur Unterstützung der Ortsfeuerwehr Freckleben in Höhe von 1.000,00 Euro.
3. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende der Firma Cirrus GmbH & Co. KG zur Unterstützung der Ortsfeuerwehr Drohndorf in Höhe von 1.000,00 Euro.
4. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende der Firma Cirrus GmbH & Co. KG zur Unterstützung der Ortsfeuerwehr Mehringen in Höhe von 1.000,00 Euro.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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