Betreff
Zustimmung zur Änderung eines Abschnittes der Gemeindegrenze (zugleich Kreisgrenze) zwischen der Stadt Aschersleben und der Stadt Falkenstein/Harz im Rahmen der Flurbereinigung Vorharz Ost 2, Salzlandkreis 7.106
Vorlage
VI/0311/16
Aktenzeichen
A 43/60-20 schie
Art
Beschlussvorlage

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (Flurbereinigungsbehörde) beabsichtigt im o.g. Verfahren mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Verlauf der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Aschersleben, Gemarkung Aschersleben und der Stadt Falkenstein/Harz, Gemarkungen Ermsleben und Reinstedt auf einem Teilabschnitt zwischen dem Reinstedter Weg und der Bundesstraße 185 zweckentsprechend zu ändern. Diese Änderung betrifft zugleich die Kreisgrenze zwischen dem Salzlandkreis und dem Landkreis Harz.

 

Im betroffenen, ausschließlich landwirtschaftlich genutzten, Gebietsteil verläuft die Gemarkungsgrenze zwischen den Gemarkungen Aschersleben, Ermsleben und Reinstedt. Die alte Gemarkungsgrenze ist örtlich nicht mehr erkennbar. Durch die Neuzuteilung im Flurbereinigungsverfahren sind die alten Flurstücksgrenzen und damit auch die Eigentumsgrenzen nicht mehr vorhanden.

 

Der alte und neue Grenzverlauf ist in den als Anlage beigefügten Lageplänen dargestellt.

 

Im Interesse einer neuen sinnvollen Flurstückeinteilung sowie zur Anpassung an die vorhandenen Nutzungsstrukturen und topografischen Gegebenheiten ist es daher zweckmäßig, den Verlauf der Gemarkungsgrenzen zu verändern.

 

Nach § 58 (2) Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) können Gemeindegrenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist. Die vorgesehene Änderung der Gemeindegrenzen bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Wird einer Änderung zugestimmt, verständigt die Flurbereinigungsbehörde die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. Für die Zustimmung zur Änderung der Kreisgrenzen sind die jeweiligen Kreistage zuständig.

 

Bei der Neuzuteilung des gesamten Verfahrensgebietes wurden die eingebrachten Flächenanteile der beteiligten Gemarkungen jeweils zugrunde gelegt und adäquat berücksichtigt. Die Flächenbilanz weist für alle beteiligten Gemarkungen Gebietsvergrößerungen aus, welche insbesondere aus dem Ergebnis der Neuvermessung des gesamten Verfahrensgebietes resultieren.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Karte zur Gemeindegrenzänderung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Änderung eines Abschnittes der Gemeindegrenze (zugleich Kreisgrenze) zwischen der Stadt Aschersleben und der Stadt Falkenstein/Harz im Rahmen der Flurbereinigung Vorharz Ost 2, Salzlandkreis 7.106, wird zugestimmt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Mehlhorn