Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH
Vorlage
VI/0309/16
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015 von der "KWP Revision GmbH" Berlin. Es wurde gemäß § 53 Abs. 1  Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 08. April 2016 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2015:

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag 31.12.2015 einen Jahresüberschuss in Höhe von 588,1 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresüberschuss 122,1 Tsd. EUR) aus.

 

Das Jahresergebnis wurde insbesondere von den Veränderungen der Ertragswerte der Mietgrundstücke beeinflusst. Der Niederstwert-Test führte im Berichtsjahr zu außerplanmäßigen Abschreibungen von 147 Tsd. EUR (Vj. 424 Tsd. EUR), dem andererseits Erträge aus Wertaufholungen (Zuschreibungen) von 447 Tsd. EUR (Vj. 231 Tsd. EUR) gegenüberstehen.

 

Im Geschäftsjahr 2015 wurden pro m² Wohnfläche 21,19 EUR (Vorjahr 25,89 EUR) in die Instandhaltung und Sanierung von Wohngebäuden investiert. Es erfolgten insbesondere energetische Sanierungen und Komplettsanierungen des Bestandes. Insgesamt wurden Investitionen von 1,6 Mio. EUR getätigt. Schwerpunkte waren die Objekte Staßfurter Höhe 44-50 und  Gottfried-August-Bürger-Straße 4 sowie Konstantin Ziolkowski-Str. 10-14.

 

Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 106 Tsd. EUR auf ca. 11.847 Tsd. EUR verringert. Außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 147 Tsd. EUR (Vorjahr 424 Tsd. EUR) erfolgten gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB für verschiedene Objekte wegen Abriss bzw. dauerhafter Wertminderung. Demgegenüber konnten für sieben Objekte Zuschreibungen von 447 Tsd. EUR aufgrund gestiegener Ertragswerte vorgenommen werden.

 

Das Bilanzvolumen hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,4 Mio. EUR (1,6%) auf 85,3 Mio. EUR (Vorjahr 86,7 Mio. EUR) vermindert. Die Eigenkapitalquote von 62,6% ist als sehr gut einzuschätzen und ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. (Vorjahr 61,0 %).

 

Konstatiert wird eine, im Vergleich zu den Vorjahren gesunkene Leerstandsquote von 9,4%.

Zum Vergleich die Leerstandsquoten aus: 2014_11,1% 2013_10,8%. 2012_12,4%, und 2010_12,6%.

 

Per 31.12.2015 verwaltet die Gesellschaft 2.966 eigene Wohnungen (Vorjahr 3.005), davon waren 280 WE des eigenen Wohnungsbestandes nicht vermietet (Vorjahr 332 WE).

 

Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) betrug 2015 pro m² und Monat 4,55 EUR.

Zum Vergleich: 2014 _ 4,47 / 2013_ 4,40 / 2012_ 4,32 / 2010_4,21 (jeweils in EUR pro m² und Monat ).

 

Im Juni 2012 wurde gemeinsam mit der Stadtwerke Aschersleben GmbH die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH als Tochtergesellschaft gegründet. Diese Gesellschaft weist ebenfalls ein positives Jahresergebnis per 31.12.2015 in Höhe von 7,7 Tsd. EUR aus.

 

Die Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes von Seiten der Wirtschaftsprüfer ist erfolgt. Es sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: (PDF-Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 der Ascherslebener Gebäude – und Wohnungsgesellschaft mbH

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „KWP Revision GmbH “ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH

 

a)   den Jahresabschluss zum 31.12.2015 festzustellen,

 

b)   den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten und

 

c)    dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 588.145,02 Euro in die Position „Andere Gewinnrücklagen“ einzustellen ist.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

 

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: