Geprüft wurde
der Jahresabschluss zum 31.12.2015 von Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze,
Magdeburg. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 31.
Mai 2016 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Zum
Geschäftsjahr 2015:
Vorab sei angemerkt, dass sich der
wirtschaftliche Rahmen für den „Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt
Aschersleben - EBA“ besser darstellt als branchenüblich. Die realistische und
bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen hat zu
vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung geführt, die
für 2015 bei einer Abwassergebühr von 2,90 EUR pro m³ und einer
Niederschlagswassergebühr von 2,32 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter
Grundstücksfläche lagen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung
schließt für das Jahr 2015 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 425,1
Tsd. EUR (Vorjahr 266,5 Tsd. EUR) ab. Eine wesentliche Ursache für die positive
Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist die Zuführung zur Rückstellung für
Kostenüberdeckung in Höhe von lediglich 4 Tsd. EUR (im Vorjahr erfolgte eine Zuführung
in Höhe von 246 Tsd. EUR).
Die Umsatzerlöse sind mit 4,17 Mio.
EUR nahezu konstant geblieben. Die Betriebsaufwendungen haben sich gegenüber
dem Vorjahr nur leicht, um ca. 35 Tsd. EUR (1,0 %) erhöht. Die Abschreibungen
blieben mit ca. 1,3 Mio. EUR nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. (Vj.
1,27 Mio. EUR)
Die Bilanzsumme verringerte sich im
Vergleich zum Vorjahr um 274 Tsd. EUR (0,61 %) und beträgt nunmehr 45,1 Mio.
EUR.
Zu den wesentlichen, im Jahr 2015
fertig gestellten Baumaßnahmen, gehörten der Kanalbau im Ortsteil Schackstedt,
konkret die Verlegung eines Regenwasserkanals in den Straßen
"Marktring" und "Bullenwinkel".
In der Ausführung befinden sich die
Kanalsanierung des Mischwasserkanals sowie der Neubau eines Regenwasserkanals
in den Straßen "Über dem Wasser" und "Kiethof".
Alle Baumaßnahmen wurden planmäßig
ausgeschrieben und öffentlich vergeben.
Der Gesamtumfang der Investitionen
betrug im Geschäftsjahr ca. 465 Tsd. EUR (im Vorjahr 1,05 Mio. EUR).
Das Eigenkapital hat sich in der
Summe um ca. 364 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr erhöht und beträgt nunmehr 28,0
% (Vj. 27,0 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.
Vom Jahresergebnis 2015 ist
vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe
von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt
Aschersleben abzuführen und den per 31.12.2015 verbleibenden Betrag in Höhe von
363.890,49 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt,
dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe
ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der
Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlagen: (PDF– Datei im Ratsinformationssystem)
- Feststellungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes
- Bericht
des Wirtschaftsprüfers Georg-Rainer Rätze über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2015 des „Eigenbetriebes
Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.
- Das
Jahresergebnis in Höhe von 425.129,85 EUR wird mit einem Betrag von
61.239,36 EUR an die Stadt Aschersleben abgeführt und mit 363.890,49 EUR
auf neue Rechnung vorgetragen.
- Der
Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
Erträge v
Gewinnanteilen aus verbundenden Unternehmen u Beteiligungen 61.239,36
EUR |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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