Betreff
Erklärung der Stadt Aschersleben gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG
Vorlage
VI/0306/16
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Seit dem 01. 01. 2016 gilt das neue Umsatzsteuergesetz (UStG) und damit auch § 2 b UStG, der die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts regelt.

 

Der bis dahin geltende § 2 Abs. 3 UStG, der die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand an das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) im Sinne des Ertragssteuerrechts knüpft, ist entfallen.

 

Somit ist die Frage, ob ein BgA vorliegt oder nicht für die umsatzsteuerliche Beurteilung zukünftig irrelevant.

 

Den BgA-Merkmalen "Einrichtung" und wirtschaftliches "Herausgehobensein", der BgA-Umsatzgrenze von 30.678 Euro sowie den Negativabgrenzungen zur Vermögensverwaltung und zu den Beistandsleistungen kommt somit umsatzsteuerlich keine Bedeutung mehr zu.

 

Dementsprechend gelten Kommunen zukünftig nur dann nicht als Unternehmer, wenn die ausgeübten Tätigkeiten den Kommunen im Rahmen der Ausübung öffentlicher Gewalt obliegen und deren Nichtbesteuerung nicht zu einer größeren Wettbewerbsverzerrung führen.

 

Im Umkehrschluss obliegen sämtliche Tätigkeiten der Kommunen auf Basis privatrechtlicher Vereinbarungen zukünftig grundsätzlich der Umsatzsteuer.

 

Da die Kommunen sich personell, organisatorisch und technisch auf die Neuregelungen im UStG vorbereiten müssen, hat der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, durch einmalige, gegenüber dem Finanzamt bis zum 31. 12. 2016 abzugebende Erklärung zu entscheiden, dass die bisherigen Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. 12. 2015 geltenden Fassung für sämtliche vor dem 01. 01. 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin gelten.

 

Aufgrund der erforderlichen umfangreichen Vorarbeiten wird dem Stadtrat empfohlen, von dieser gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen und bis zum 31. 12. 2020 die bisher für Kommunen geltenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen anzuwenden.


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in der Anlage beigefügte Erklärung zu unterzeichnen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: