Betreff
Stellungnahme der Stadt Aschersleben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
Vorlage
VI/0287/16
Aktenzeichen
IV/61-13.34/fi
Art
Beschlussvorlage

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur führte vom 21. März bis einschließlich 02. Mai 2016 eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der strategischen Umweltprüfung unter Nutzung der digitalen Medien durch.

Die geplante Ortsumgehung Aschersleben Süd/Quenstedt im Zuge der B 180 ist Bestandteil das BVWP 2030, jedoch ist der Zeitpunkt der Umsetzung unklar und kann nach Ansicht der Stadt Aschersleben nicht bis 2030 warten.

Ferner wurde die Verlängerung der BAB 71 von der BAB 38 (Dreieck Südharz) zur BAB 14 bei Plötzkau gar nicht berücksichtigt.

Zu diesen beiden Vorhaben gibt die Stadt Aschersleben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des BVWP 2030 eine entsprechende Stellungnahme ab.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen: Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des BVWP 2030


Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungssausschuss beschließt:

 

Der in der Anlage beigefügte Wortlaut der Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des Bundeverkehrswegeplanes 2030  vom April 2016 wird bestätigt.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: