Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur führte
vom 21. März bis
einschließlich 02. Mai 2016 eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung im
Rahmen der strategischen Umweltprüfung unter Nutzung der digitalen Medien
durch.
Die geplante
Ortsumgehung Aschersleben Süd/Quenstedt im Zuge der B 180 ist Bestandteil das
BVWP 2030, jedoch ist der Zeitpunkt der Umsetzung unklar und kann nach Ansicht
der Stadt Aschersleben nicht bis 2030 warten.
Ferner wurde die Verlängerung
der BAB 71 von der BAB 38 (Dreieck Südharz) zur BAB 14 bei Plötzkau gar nicht
berücksichtigt.
Zu
diesen beiden Vorhaben gibt die Stadt Aschersleben im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des BVWP 2030 eine entsprechende
Stellungnahme ab.
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Oberbürgermeister
Anlagen: Stellungnahme
der Stadt Aschersleben zum Entwurf des BVWP 2030
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungssausschuss
beschließt:
Der in der Anlage beigefügte
Wortlaut der Stellungnahme der Stadt Aschersleben zum Entwurf des
Bundeverkehrswegeplanes 2030 vom April
2016 wird bestätigt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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