In
der Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2011 wurde die Übertragung des
öffentlichen Teils der Stadtratssitzung durch radio hbw beschlossen
(Beschluss-Nr. 304/11).
Nach
Informationen von radio hbw sind die Radiosendungen über die Stadtratssitzungen
der Stadt Aschersleben zu einem festen Programmpunkt geworden und erfreuen sich
einer sehr großen Beliebtheit bei den Zuhörern. Vielfach wurde von den Hörern
an radio hbw die Bitte um Sendemitschnitte herangetragen.
Um
dieser Bitte nachkommen zu können, hat radio hbw den Antrag gestellt, die
Aufzeichnungen der Stadtratssitzungen in die Mediathek von radio hbw
einzustellen (vgl. Anlage). Von der Mediathek können Programmmitschnitte von
interessierten Hörern heruntergeladen werden.
Die
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse
regelt sowohl Tonübertragungen als auch Tonaufzeichnungen. Derzeit erfolgt mit
Zustimmung des Stadtrates der Stadt Aschersleben eine zeitversetzte
Tonübertragung des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen am jeweils dem auf
die Sitzung des Stadtrates folgenden Wochentag.
Über
eine Tonaufzeichnung von radio hbw, die über diese Übertragung hinausgeht,
wurde vom Stadtrat bislang kein Beschluss gefasst. Für eine Einstellung dieser
Tonübertragung des öffentlichen Teils der Stadtratssitzungen des Stadtrates als
Tonaufzeichnung in die Mediathek von radio hbw ist somit ein weiterer
Stadtratsbeschluss erforderlich.
Um
den Überblick über die Stadtratssitzungen zu behalten, die über die Mediathek
von radio hbw frei heruntergeladen werden können, ist es sinnvoll, die
Einstellung der Aufzeichnungen der Stadtratssitzungen in die Mediathek von
radio hbw auf drei Monate zu befristen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Dem Lokalrundfunk
Harz-Börde-Welle e. V. (radio hbw) wird neben der Übertragung des öffentlichen
Teils der Sitzungen des Stadtrates der Stadt Aschersleben auf radio hbw die
widerrufliche Erlaubnis erteilt, diese Übertragungen als Aufzeichnungen in
unveränderter Form in die Mediathek des radio hbw einzustellen.
2.
Nach einer Frist
von 3 Monaten sind die in die Mediathek von radio hbw eingestellten
Aufzeichnungen der Stadtratssitzungen der Stadt Aschersleben von radio hbw aus
der Mediathek zu entfernen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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