Betreff
Betriebskostenzuschuss für den Aschersleber Kunst- und Kulturverein e. V. (AKKU)
Vorlage
VI/0232/15
Aktenzeichen
32-41-00/Schu
Art
Beschlussvorlage

Der Aschersleber Kunst- und Kulturverein (AKKU) e. V. betreibt seit 1993 den Grauen Hof als Keimzelle eines Kunstquartiers. Mit dem laufenden Kulturfördervertrag unterstützt die Stadt Aschersleben bis Ende 2016 mit 11.000 Euro p. a. die inhaltliche Arbeit des Vereins. Hierüber unterstützt die Stadt Aschersleben folgende Projekte:

 

·         « Lebensart – Sinnreich und Cyberspace »

·         « Die Wüste lebt »

·         « Junge europäische Kultur »

·         « Blues & Jazz – Festival »

·         « Filmclub im Grauen Hof » und

·         « Hinterm Horizont – Grenzenlos ».

 

Darüber hinaus wird ihm auch ein Investitionszuschuss in Höhe von 11.700 Euro für verschiedene Teilprojekte (beispielsweise Umstellung des Heizungssystems/BHKW, energiesparende Beleuchtung/LED und LES), die darüber hinaus auch vom Land Sachsen-Anhalt über die Zuteilung der Lotterieerträge aus der „Glücksspirale“ unterstützt werden, gewährt.

 

Die vorgelegte Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 weist Ausgaben für Strom, Gas, Wasser sowie Schmutzwasser in Höhe von 40.265,57 Euro aus. Für die Versicherungen (Gebäude, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Sturm, Glas, Haftpflicht, Kraftfahrzeug) des Grauen Hofes hat der AKKU 6.176,69 Euro ausgeben. Diverse Wartungskosten (Heizung, Feuerwehr-Hauptmelder, Regeltechnik, Sicherheitstechnik-Alarmanlage, Feuerlöscher, Schornsteinreinigung, Hausmeisterleistungen) bezifferte der Verein auf 19.489,03 Euro.

 

Diesen stehen Einnahmen aus den Vermietungen der Räumlichkeiten des Grauen Hofes in Höhe  von 17.339, 49 Euro gegenüber. Somit waren durch den Verein 49.524,26 Euro für die Betriebskosten des Grauen Hofes zu schultern. Unter Berücksichtigung der Haushaltsausgabereste des Vorjahres sollte dem Verein ein Betriebskostenzuschuß in Höhe von 29.395,00  Euro gewährt werden. Dies entspräche einem städtischen Betriebskostenzuschuss von weniger 60 v. H. aller zu Buche schlagenden Betriebskosten.

 

Für das laufende Haushaltsjahr sollten dem AKKU auf der Grundlage der Abrechnung aus dem Vorjahr Abschläge in Höhe von maximal 25.000 Euro auf die anfallenden Betriebskosten gewährt und im kommenden Jahr nach Vorlage aller Rechnungen „spitz“ abgerechnet und auf Beschluss des Kultur-, Bildungs-  und Sozialausschusses ggfs. ein Nachschlag bis zur Höhe des diesjährigen Vom-Hundert-Satzes gewährt werden. Diese Bezuschussung der Betriebskosten ist nicht befriedigend und sollte durch eine neue vertragliche Gestaltung des Verhältnisses zwischen dem Aschersleber Kunst- und Kulturverein (AKKU) e. V. und der Stadt Aschersleben mit der Gewährung eines feststehenden jährlichen Zuschussbetrages auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt werden. Bei dieser Gelegenheit könnte darüber hinaus noch einen Reihe weiterer Fragen im Zusammenhang mit dem Grauen Hof und dem AKKU neu geregelt werden.

 


x

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt, dem Aschersleber Kunst- und Kulturverein (AKKU) e. V. für den Betrieb des Grauen Hofes

 

1)     auf der Grundlage der vorliegenden geprüften Abrechnungen für das Haushaltsjahr 2014 insgesamt einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 29.395,00 Euro zu gewähren,

 

sowie

 

2)     für das laufende Haushaltsjahr Abschläge auf die Betriebskosten in Höhe von maximal 25.000 Euro auszuzahlen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

2.8.1.20.7318000  25.000,00 €     2015

 

 

Buchungsstelle

                                 (20.000,00 €     2014)

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

9.395,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

2.8.1.20.5318999

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: