Mit dem Erlass des neuen Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt dürfen die Kommunen gemäß § 99 Abs.6 KVG zur Erfüllung einzelner Aufgaben nach § 4 KVG LSA Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Das Gesetz entfaltet seit 01. Juli 2014 Rechtskraft.
Mit der Rundverfügung 27/14 des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 30. Oktober 2014 werden Hinweise zur Umsetzung dieser Regelung gegeben. Demnach haben die Kommunen ihre Hauptsatzung spätestens bis 31.10.2015 anzupassen und Wertgrenzen zur Entscheidung über die Annahme durch den Hauptverwaltungsbeamten, eventuelle beschließende Ausschüsse sowie der Vertretung festzulegen.
Bis zu einer entsprechenden Änderung der Hauptsatzung wird empfohlen, der Vertretung die Zuwendungen zur Kenntnis zu geben. Die Liste der entgegengenommenen Zuwendungen aus dem Zeitraum 01.06.2015 bis 31.07.2015 ist als Anlage beigefügt.
Im genannten Zeitraum wurden Geldzuwendungen in Höhe von
100,00 Euro sowie Sachzuwendungen im Wert von 50,00 Euro entgegengenommen. Die Zuwendungsgeber
sowie die Zuwendungszwecke sind in der Anlage aufgeführt.
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Oberbürgermeister
Anlagen
Beschlussvorschlag:
In den kommenden Stadtratssitzungen
wird fortlaufend über das Spendenaufkommen informiert.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur
Deckung werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung
im Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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