Betreff
1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Aschersleben
Vorlage
VI/0227/15
Art
Beschlussvorlage

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Aschersleben wurde am 14.12.2011 durch den Stadtrat der Stadt Aschersleben beschlossen.

 

Im Ortsteil Groß Schierstedt wurde in den Jahren 2014 und 2015 eine Mehrzweckhalle errichtet. Die Mehrzweckhalle wird zu 90 % für vereinssportliche Zwecke genutzt. 10 % der Nutzung sind für  andere Zwecke, wie Veranstaltungen bzw. Feierlichkeiten der Ortschaft bzw. Vereins- und Familienfeiern, vorgesehen.

 

Die Mehrzweckhalle ist durch einen Verbinderbau mit dem Dorfgemeinschaftshaus verbunden. Bei Veranstaltungen/Feierlichkeiten der Ortschaft bzw. bei Vereins- und Familienfeiern in der Mehrzweckhalle kann die Versorgung durch die Küche im Dorfgemeinschaftshaus erfolgen. Weiterhin ist für solche Ereignisse auch die Benutzung der Toiletten des Dorfgemeinschaftshauses erforderlich.

 

Für die Nutzung der Mehrzweckhalle einschließlich der Küche und Toiletten des   

Dorfgemeinschaftshauses wird für Veranstaltungen/Feiern ein Nutzungsentgelt in Höhe von 300,00 €  für kommerzielle und 200,00 € für nichtkommerzielle Nutzungen erhoben.

 

 

Im Dorfgemeinschaftshaus Wilsleben werden zur Zeit zwei Vereinsräume (Landfrauenverein und Schützenverein) auch für private Feierlichkeiten vermietet.

In den Vereinsräumen sind vorrangig Traditionsgegenstände der Vereine ausgestellt.

Um Beschädigungen zu vermeiden, wurde durch den Ortschaftsrat angeregt (Beschluss im Ortschaftsrat Wilsleben am 28.09.2015), diese Räume nicht mehr für private Feierlichkeiten zu vermieten.

Für Feierlichkeiten, die bisher in den Vereinsräumen stattgefunden haben, steht die Lounge zur Verfügung. Für die Nutzung der Lounge wird zukünftig ein Nutzungsentgelt von 100,00 € für kommerzielle und 50,00 € für nichtkommerzielle Nutzung erhoben.

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1 zur Benutzungs- und Entgeltordnung …


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Anlage 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Aschersleben erhält folgenden Wortlaut.

 

  1. Diese Änderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Mehlhorn